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Verlust

Bei Kennzeichenverlust ist eine Umkennzeichnung notwendig.

Aus diesem Grunde wird Folgendes benötigt:

  • Versicherung an Eides Statt (kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter abgegeben werden; eine solche Versicherung durch Dritte ist auch mit Vollmacht nicht möglich)
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Evtl. noch vorhandenes Kennzeichenschild
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung im Original
  • Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung); Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis

Gebühren:

  • Standardgebühr: 57,70€ (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Hinweis:

Eine Umkennzeichnung ist aber auch möglich, wenn Ihnen ihr bisheriges Kennzeichen nicht mehr gefällt oder Sie aus sonstigen Gründen ein anderes Kennzeichen wünschen.

Um einen Ersatz des Fahrzeugscheines zu erhalten, wird Folgendes benötigt:

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Versicherung an Eides Statt (kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter abgegeben werden; eine solche Versicherung durch Dritte ist auch mit Vollmacht nicht möglich)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung im Original
  • Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
    Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.

Gebühren:

  • Standardgebühr: 42,50 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Um einen Ersatz des Fahrzeugbriefes zu erhalten, benötigen Sie:

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Versicherung an Eides Statt (kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter abgegeben werden; eine solche Versicherung durch Dritte ist auch mit Vollmacht nicht möglich)
  • Sofern das Fahrzeug in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war / ist, benötigen Sie eine Abschrift der technischen Daten sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten kennzeichenführenden Zulassungsstelle. In dieser muss vermerkt sein, dass gegen die Aufbietung des verlorenen Briefes und einer Ersatz-Ausstellung keine Bedenken bestehen.
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung  im Original
  • Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
    Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis

Hinweis:

  • Vor Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugbriefes ist ein Aufbietungsverfahren vorgeschrieben (Dauer ca. 18 Tage).

Gebühren:

  • Standardgebühr: 25,30€ (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)
  • Gebühren für das Aufbietungsverfahren: 44,50 €

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Kontakt Zulassungsstellen

Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle Bingen telefonisch oder per Email nicht erreichbar.

Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle Bingen telefonisch oder per Email nicht erreichbar.