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Einreise nach Deutschland

Visum

In der Regel ist die Einreise nach Deutschland nur mit einem gültigen Visum gestattet. Dies gilt nicht für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder gleichgestellten Staaten, die von der Visumspflicht freigestellt sind. Für Personen aus anderen Staaten gelten zum Teil ebenfalls Ausnahmeregelungen. Aktuelle Informationen zur Visumspflicht bzw. Visumsfreiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Wir empfehlen, sich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat mit Visumsstelle) nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen!

Gerne sind wir als Ausländerbehörde bereit, Beratungen zu Einzelfallfragen zu geben. Vereinbaren hierzu bitte einen Termin für ein persönliches Gespräch.

Schengen-Visum

Man unterscheidet zwischen Schengen-Visa (Kategorie C) und nationalen Visa (Kategorie D). Das von den Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommen erteilte Schengen-Visum ist ein Touristenvisum, mit dem Sie maximal 90 Tage innerhalb eines festgelegten Zeitraumes in Deutschland verbleiben können. Dabei sind jedoch der Gültigkeitszeitraum und die Anzahl der möglichen Einreisen in den Schengen-Raum zu beachten. Es gilt grundsätzlich in allen Staaten, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben, so dass Sie mit einem solchen Visum auch die folgenden Länder besuchen können:

Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Nationales Visum

Wenn Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten oder ein anderer Zweck als der Besuchs-/Touristenaufenthalt beabsichtigt ist, benötigen Sie zur Einreise ein nationales Visum. Die Erteilungsvoraussetzungen sind abhängig von dem beabsichtigten Aufenthaltszweck und ergeben sich aus dem Aufenthaltsgesetz. 

Sie beantragen das Visum vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (deutsche Botschaft oder deutsches Konsulat) im Heimatland.  Für die Erteilung des Visums ist im Regelfall die Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig. Diese Zustimmung wird im Rahmen des Verfahrens durch die deutsche Auslandsvertretung angefordert. Sie müssen diese nicht zusätzlich beantragen.

Weitere Regelungen:

Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Süd-Korea, Neuseeland und der USA können ebenfalls auch für Besuchszwecke oder einen längerfristigen Aufenthalt ohne Visum einreisen, müssen aber nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie länger als 90 Tage bleiben oder erwerbstätig werden wollen.