Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JUHIS) ist an allen Strafverfahren gegen Jugendliche (14-18 Jahre) und Heranwachsende (18-21 Jahre) beteiligt. Sie berät, begleitet und betreut die jungen Menschen während des gesamten Strafverfahrens. Sie erstellt einen Bericht an das Gericht und die Staatsanwaltschaft, in dem die Entwicklung, die Persönlichkeit und das soziale Umfeld des Beschuldigten dargestellt werden.
Bei Straftaten von strafunmündigen Kindern (unter 14 Jahren) wird das Jugendamt von der Polizei und der Staatsanwaltschaft informiert und macht ein Beratungsangebot an die Familien.
Im Jugendgerichtsgesetz (JGG) steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Die jungen Menschen (bei Minderjährigen auch die Eltern) werden zu Gesprächen ins Jugendamt eingeladen. Es wird geprüft, welche richterlichen Auflagen und Weisungen pädagogisch sinnvoll sind und ob Jugendhilfemaßnahmen (z.B. Antiaggressionstraining, Lösungsorientiertes Training) erforderlich sind. Außerdem kann bei bestimmten Straftaten oder Wiederholungstätern ein Jugendarrest oder eine Jugendstrafe (mit oder ohne Bewährung) vorgeschlagen werden.
Ziel ist immer die Verhinderung neuer Straftaten!
Die Jugendhilfe im Strafverfahren nimmt auch an den Hauptverhandlungsterminen bei den Gerichten teil.