Antworten auf häufig gestellte Fragen an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Öffentliches Leben
Wie können sich Bürgerinnen und Bürger gegenseitig unterstützen?
Weitergehende Informationen für Helferinnen und Helfer sowie Hilfesuchende finden Sie auf der Seite des Gesundheitsministeriums Rheinland-Pfalz unter diesem Link
Kann ich noch zur Blutspende gehen?
Blutspendetermine fallen NICHT unter das Veranstaltungsverbot. Bitte gehen Sie weiter Blutspenden, jeder Tropfen zählt.
Infektionsschutz
Wie kann ich mich oder meine Angehörigen vor einer Infektion schützen?
Unter www.infektionsschutz.de erhalten Sie viele Informationen rund um das Thema Corona und unter anderem auch, wie das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Auch das Gesundheitsamt beantwortet Fragen per E-Mail an corona@mainz-bingen.de. Bitte haben sie Verständnis, wenn Antworten aufgrund des extrem hohen Aufkommensetwas Zeit in Anspruch nehmen.
Ich habe an meinem Arbeitsplatz viel Kontakt zu anderen Menschen. Wie kann ich mich und andere schützen?
Corona-Virus
Ich war mit einer positiv getesteten Person im direktem Kontakt (15 Minuten von Angesicht zu Angesicht) was muss ich tun?
Bitte senden Sie Ihre Daten (Name, Anschrift, Handynummer, Telefonnummer, Email und die Art des Kontaktes) an die positiv getestete Person, damit Sie auf deren Liste als Kontaktperson erscheinen. Das für die positiv getestete Person zuständige Gesundheitsamt setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.
Detaillierte Kontaktpersoneninfos gibt es außerdem hier.
Im Kollegium meiner/meines Mitbewohnerin/Mitbewohners hat sich eine Person angesteckt. Ich selber habe aber keine Symptome, wie soll ich mich verhalten?
Ich möchte mich auf das Covid-19-Virus testen lassen. Wie kann das veranlasst werden?
Ihr Hausarzt / ihre Hausärztin entscheidet, ob ein Abstrich erfolgen sollte. Wenn ja, wird eine Überweisung ausgestellt.
Bei mir wurde Corona per Abstrich nachgewiesen. Muss ich einen zweiten Abstrich machen lassen, um nachzuweisen, dass ich wieder gesund bin?
Laut Robert Koch-Institut ist keine zweite Testung vorgesehen.
Kriterien zur Entlassung aus der häuslichen Isolierung ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt (d.h. leichter Krankheitsverlauf): Frühestens 14 Tage nach Symptombeginn, Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung (nach Rücksprache mit ärztlicher Betreuung).
Mein Hausarzt / meine Hausärztin hält einen Abstrich nicht für nötig. Ich habe aber Erkältungssymptome -was kann ich tun?
Ihr Hausarzt / Hausärztin entscheidet, ob ein Abstrich erfolgen sollte.
Falls Sie sich außerhalb der Risiko-Regionen aufgehalten haben und keinen Kontakt zu einer bestätigt erkrankten Person hatten, kontaktieren Sie im Falle von Erkältungssymptomen Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin wie Sie es bei jeder anderen Erkältung tun würden.
Mein Hausarzt macht keine Testungen. An wen kann ich mich wenden?
Es stimmt, dass nicht alle Hausärzte die Testung durchführen können. ABER nur der Hausarzt kann eine Überweisung zur Testung ausstellen. Er wird Ihnen auch eine Teststelle nennen.
Hat das Gesundheitsamt noch Pneumokokken-Impfstoff und können sich da Hochrisikogruppen impfen lassen?
Wo finde ich aktuelle Fallzahlen für den Landkreis Mainz-Bingen?
Den aktuellen Stand der Fallzahlen für den Landkreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz finden Sie hier unter der Rubrik "Pressemeldungen".