Veterinäramt

Tollwutgefährdeter Bezirk

Nachdem bei zwei in der Gemeinde Bechtheim (Landkreis Alzey- Worms) verendet aufgefundenen Füchsen die Tollwut amtlich festgestellt wurde, gehört auch der Landkreis Mainz-Bingen mit Ausnahme von Teilbereichen der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe zum “Tollwut-gefährdeten Bezirk”. An den Zugängen zu den gefährdeten Bezirken weisen Schilder auf die Gefahr hin.
Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden; ausgenommen davon sind Hunde, die unter nachweislich wirksamen Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen; sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamen Impfschutz stehen.
Weiterhin ist es verboten, Hunde außerhalb geschlossener Räume frei laufen zu lassen oder mit sich zu führen, wenn sie nicht ein Halsband, einen Gurt oder ein sonstiges Hundegeschirr tragen, auf oder an dem Name und Anschrift des Besitzers angegeben sind, oder an dem eine Steuermarke befestigt ist.
Dies gilt nicht für Hunde auf umfriedeten Grundstücken, von denen sie nicht entweichen können, und für Jagdhunde bei jagdlicher Verwendung.

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