Landwirtschaft
Neue Richtlinien zur Agrarreform
Wie die zuständige Kreisbeigeordnete Frau Rosemarie Müller mitteilt, stehen für Bewirtschafter von Acker- oder Grünlandflächen (keine Dauerkulturen) von mehr als 3000 Quadratmeter je Schlag die neuen Richtlinien für das Antragsverfahren 2005 ab sofort bei der Kreisverwaltung, Außenstelle Mainz, Große Langgasse 29, 55116 Mainz, zur Verfügung. Diese können gegen Empfangsbestätigung abgeholt, beziehungsweise per Freiumschlag DIN A4 oder gegen Zusendung von 2,20 Euro in Briefmarken angefordert werden. Die Antragsteller erhalten somit die Möglichkeit, sich vorab über die neuen Regelungen zu informieren.Antragunterlagen werden voraussichtlich erst ab März erhältlich sein. Fristende für die Antragstellung ist Dienstag, 17. Mai 2005.
Neueinsteiger sollten vorab die bewirtschafteten Flächen auflisten und sich mit der Kreisverwaltung (Tel. 0 61 31 / 14 02 - 0) zur Erteilung einer Betriebsnummer in Verbindung setzen.