Reihe “Frauen und Finanzen”: Vortrag in Bingerbrück

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Die aktuelle Programmreihe “Frauen und Finanzen” der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Mainz-Bingen und der Stadt Bad Kreuznach bietet auch im Februar wissenswerte und interessante Vorträge an. Zum Thema “Patientenverfügung und Vorsogevollmacht” referiert Holger Marx von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, am Mittwoch, 23. Februar 2005, um 19 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18 in Bingen- Bingerbrück.
Was wird, wenn man auf die Fürsorge anderer angewiesen ist? Wer handelt für einen, wer entscheidet? Wie kann für einen solchen Fall selbst Vorsoge getroffen werden. Neben der Beantwortung dieser Fragen wird außerdem umfassend über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten Betreuungsverfügung, Patientenverfügung sowie Vorsorge- und Generalvollmacht, deren Grundlagen, Handhabung und Grenzen informiert. Was dies konkret für die gesetzliche Rente bedeutet wird der Referent ausführlich erläutern.
Die Veranstaltungen sind kostenlos und werden finanziell unterstützt vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend. Weitere Infos zu den Veranstaltungen bei der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Mainz-Bingen, Karin Diehl, Tel. 0 61 32 / 787 – 10 40, per E-Mail oder bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Bad Kreuznach, 

Pia Reuter, Tel. 06 71 / 800 - 202, per E-Mail.

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