Weinbau
Anträge für Umstrukturierung im Weinbau
Winzer können bis zum 15. April diesen Jahres Anträge für Umstrukturierung im Weinbau für die Pflanzung in 2006 bei der Kreisverwaltung stellen. Die Antragsformulare sind erhältlich bei den Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen. Unterschiedliche Antragsvorgaben und Sorten bestehen in den Anbaugebieten Rheinhessen, Nahe, und Mittelrhein.Für folgende Maßnahmen können Anträge gestellt werden: Sortenumstellung, Maßnahme drei Flachlage (FL) und vier Steillage (SL); Änderung Zeilenbreite unter Beibehaltung der Rebsorte, Maßnahme sieben FL, acht SL; Steillagenförderung bei Flächen über 2500 Quadratmeter (22 SL). Für Maßnahmen innerhalb einer Flurbereinigung und nach vorheriger Genehmigung (19 FL, 20 SL) kann die Antragstellung auch im Pflanzjahr erfolgen.
Zusätzlich gilt für den Mittelrhein: Änderung der Erziehungsart neun FL, zehn SL in Verbindung mit Rodungen.