Energiespartipp vom Fachmann: “Wenn schon dämm‘ schon”

Mit Außenwand-“Frühjahrsputz” 50 bis 60 Prozent Brennstoffkosten sparen

Der Frühling naht und mit ihm mögliche Sanierungs- und Erneuerungsabreiten an  den eigenen vier Wänden. “Wenn schon (dämm‘) denn schon!” Dieses oft gebrauchte Sprichwort gewinnt bei der Instandsetzung und Sanierung von Altbauten besondere Bedeutung, insbesondere bei einer anstehenden Sanierung der Hausfassade oder des Putzes. So ist dies der richtige Zeitpunkt für die Aufbrinung einer Wärmedämmung. Wird dieser erst ein mal verpasst, vergehen dann weitere 30 bis 40 Jahre bis zur nächsten Sanierung. In Verbindung mit steigenden Kosten für Öl und Gas wird dieses Versäumnis dann den Hausbesitzer oder auch die Mieter bei der Energiekostenabrechnung von Jahr zu Jahr teuerer zu stehen kommen. Der finanzielle Mehraufwand für ein so gennantes Wärmedämmverbundsystem ist auch für Altbauten vergleichsweise gering, wenn sowieso ein Gerüst für die Erneuerung der Fassade oder des Putzes errichtet werden muss. Die “energiebedingten” Mehrkosten für die Wärmedämmung liegen zwischen 22 bis 35 Euro pro Quadratmeter Bauteilfläche.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass bei einer Erneuerung des Außenputzes grundsätzlich eine Wärmedämmungsmaßnahme durchgeführt werden muss. Unabhängig dieser gesetzliichen Anforderungen reduziert ein Vollwärmeschutz in Altbauten den Brennstoffverbrauch um 50 bis 60 Prozent und verschafft den Hausbewohnern im Winter wie Sommer gleichmäßigere Temperaturen und damit eine hohe Behaglichkeit.
Der Staat unterstützt Gebäudesanierungsmaßnahmen derzeit mit äüßerst günstigten Darlehen unter 2 Prozent Zins und das zusätzlich mit drei bis fünf tilgungsfreien Anlaufjahren des Kredites. Schafft es der Hausbesitzer durch die Sanierung das Gebäude auf den neuesten gesetzlichen Standard zu bringen werden ihm gar 15 Prozent seines Darlehens erlassen.
Auch der erforderliche Austausch der Heizungsanlage sollte in einem ganzheitlichen Konzept der energetische Gebäudesanierung geplant werden. Denn erst die Heizung zu erneuern und dann die Wärmedämmung durchzuführen ist nicht sinnvoll, da nach der Aufbringung einer Wärmedämmung eine geringere Kesselleistung benötigt wird. Beide Maßnahmen müssen daher sorgfältig aufeinander abgestimmt sein.
Weitere Informationen und Tipps zu diesen und anderen Themen erhalten Sie in der Energieberatung des Landkreies Mainz-Bingen unter 0 61 32 / 787 – 21 72 oder uebz@mainz-bingen.de. Persönliche Beratung bietet Energieberater Matthias Unnath jeweils montags von 10 bis 12 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Zimmer 326, an. Er ist erreichbar unter 0 61 32 / 787 – 21 72 oder per E-Mail.

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