Unbeschwertes Urlaubsvergnügen mit Vierbeinern
Einen Monat vor Reiseantritt Haustierarzt konsultieren
Mit Einführung des EU-Heimtierpasses sind Urlaubsreisen mit Hund oder Katze innerhalb der EU deutlich erleichtert worden. Allerdings ist gleichzeitig die Wiedereinreise in die EU aus bestimmten Ländern außerhalb der EU, darunter auch beliebte Urlaubsziele wie Türkei, Rumänien, Ägypten, Marokko und Tunesien erschwert worden. Dies ist durch die unzureichende oder unklare Tollwutbekämpfung in diesen Ländern bedingt. Damit der kommende Urlaub mit Hund oder Katze ungestört ablaufen kann, weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen auf die geltenden Bestimmungen hin.Für die Wiedereinreise in die EU ist der Heimtierpass mit Kennzeichnung des Hundes oder der Katze und einer gültigen Tollwutimpfung nicht ausreichend. Es muss zusätzlich eine Blutuntersuchung durchgeführt werden, mit der ein wirksamer Impfschutz nachgewiesen wird. Frühestens 30 Tage nach der letzten Tollwutimpfung ist vom Haustierarzt die Blutentnahme durchzuführen. Das Blut ist dann in einem zugelassenen Labor zu untersuchen. Das Ergebnis wird anschließend im Heimtierpass eingetragen. Die Kennzeichnung, die Impfung und der Bluttest müssen zusätzlich vom Amtstierarzt im Heimtierpass beglaubigt werden.
Werden der Hund oder die Katze anschließend fristgemäß wiederholt gegen Tollwut geimpft, dann entfällt für spätere Reisen die Pflicht zur Blutuntersuchung. Wegen der einzuhaltenden Frist ist es erforderlich, dass sich Hunde- und Katzenbesitzer rechtzeitig vor Urlaubsantritt mit ihrem Haustierarzt in Verbindung setzen. Weitere Informationen, auch zu Ländern, die unter die oben genannten Regelungen fallen, sind im Internet unter www.verbraucherministerium.de zu finden. Weitere Auskünfte erhalten Sie außerdem beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter 0 61 31 / 14 02 - 187.