EU-Agrarreform
Anträge frühzeitig stellen
Am 17. Mai 2005 endet die Frist für die Abgabe von Antragsunterlagen für die Agrarreform 2005. Betroffen sind alle Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen wie Acker- und Grünland, außer Dauerkulturen wie Obst und Wein. Die Anträge können in der Mainzer Außenstelle der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Große Langgasse 29, 55116 Mainz, abgegeben werden. Dort und bei den Verbandsgemeinden sind auch die Antragsformulare erhältlich. Die zuständige Landwirtschaftsabteilung der Kreisverwaltung empfiehlt, die Anträge unverzüglich zu stellen, um eventuelle offenen Frage telefonisch oder persönlich noch rechtzeitig klären zu können. Es wird außerdem unbedingt empfohlen, die Anträge persönlich abzugeben. Falsche Angaben können nachträglich nicht mehr korrigiert werden. Neuantragssteller sollten sich mit einer Auflistung der bewirtschafteten Flächen unbedingt vorab bei der Landwirtschaftsabteilung melden, um eine Betriebsnummer zu erhalten. Weitere Informationen gibt die Landwirtschaftsabteilung der Kreisverwaltung unter 0 61 31 / 14 02 - 0.