Untere Abfallbehörde
Neuregelung zum Dosenpfand im Mai 2005
Ab Samstag, 7. Mai 2005, greifen die Neuerungen zur Vereinheitlichung des Dosenpfandes. Die Pfandpflicht beschränkt sich dann nur auf Getränkeverpackungen bis drei Liter. Der Pfandeinsatz für Verpackungen bis eineinhalb Liter Inhalt beträgt 15 Cent; für Gefäße von eineinhalb Liter bis drei Liter Inhalt 25 Cent. Das Drei-Liter-Partyfass wird pfandfrei.“Im Jahr 2006 werden zusätzlich zur bisherigen Regelung auch Mehrwegverpackungen von Erfrischungsgetränken ohne Kohlensäure wie zum Beispiel Alkopops, Eistee oder Energydrinks mit einer Pfandgebühr von 25 Cent belegt. Verpackungen für Milch und Wein hingegen sollen dauerhaft von der Pfandpflicht ausgenommen werden”, erklärt Gerhard Hübner von der Unteren Abfallbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Neu ist auch die Abschaffung der sogenannten “Insellösung”. Getränkedosen, Glas- oder Plastikflaschen müssen künftig bundesweit von allen Verkaufsstellen zurückgenommen werden.
“Die Umsetzung des Dosenpfandes verlief im Landkreis Mainz-Bingen bislang überwiegend reibungslos”, so Hübner. Lediglich gegen ein Unternehmen, das auch Filialen im Landkreis unterhält, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da es hier nicht möglich ist, ohne hauseigenen Kassenbon oder Wertmarken Mehrwertverpackungen zurück zu geben. Auch mehrere Gespräche mit der Unternehmenszentrale hatten zu keinem Einlenken geführt.
Hübner stellt fest, dass seit der Einführung des Dosenpfandes im Januar 2003 das Angebot an Erfrischungsgetränken in Dosen stark gesunken ist. Erfreulicherweise werden seither auch weniger Getränkedosen in der Natur weggeworfen. Hübner hofft, dass dies so bleiben wird; auch wenn davon auszugehen ist, dass der Handel nach den verbraucherfreundlichen Neuerungen bei der Rückgabemöglichkeit mit einem verstärkten Angebot von Erfrischungsgetränken in Dosen reagieren wird.