Jugendamt
Neue Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle, die den Unterhalt für von einem Elternteil getrennt lebende Kinder berechnet, wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2005 neu gefasst. Damit ändert sich auch die Höhe der Unterhaltszahlungen, die abhängig sind von Einkommen, Alter und Anzahl der Kinder. Über die Neuregelungen informiert die Kreisverwaltung Abteilung Jugendamt, Vormundschaften, Pflegschaften, Stefan Schumacher, Telefon: 0 61 32 / 787 – 33 30. Betroffene können die neuen Regelungen auch auf der Homepage der Kreisverwaltung unter dem Stichwort “Kinderunterhaltsrecht” nachlesen.