Slogan “Illegal ist unsozial” trifft auch auf ambulante Pflegedienste zu
Landrat Claus Schick unterstützt Forderungen der Leistungsanbieter im Landkreis
In einer bundesweiten Anzeigenkampagne wird derzeit mit dem Slogan “illegal ist unsozial” auf die negativen Folgen illegaler Beschäftigung im Baugewerbe und in der Gastronomie aufmerksam gemacht. Sowohl die Träger der freien Wohlfahrtsverbände mit ihren ambulanten Hilfezentren als auch die privaten Pflegedienste vermissen im Rahmen der Diskussion den Hinweis auf die wachsende illegale Beschäftigung bei der häuslichen Pflege. Die Arbeitsgemeinschaft ambulanter Pflegedienste Ingelheim hat sich daher nun direkt an Landrat Claus Schick gewandt und ihn um aktive Unterstützung gebeten. Nach Meinung des Landrates handele es sich bei dem Thema nicht allein um ein regional-spezifisches Problem, weshalb Schick neben den Initiatoren der Ingelheimer Arbeitsgemeinschaft auch Vertreter der übrigen Pflegedienste im Landkreis zu einem gemeinsamen Gespräch in die Kreisverwaltung eingeladen hat, an dem auch die zuständige Kreisbeigeordnete Irene Alt und der Leiter der Arbeitsagentur in Mainz, Walter Fries, teilgenommen haben.“Im Rahmen der Gesprächsrunde artikulierten die Pflegedienste ihre Kritik dahingehend, dass professionelle Einrichtungen mit immer geringeren finanziellen Ressourcen und ständig steigenden Auflagen und Kontrollen eine immer höhere Qualität erbringen sollen, während die Pflege von osteuropäischen Laien, ungeachtet einer fehlenden Qualifikation und sprachlichen Barrieren, allgemein akzeptiert würde”, berichtet Schick. Eine reguläre, sozialversicherungs- und steuerpflichtige Arbeit in der Alten- und Krankenpflege sowie im hauswirtschaftlichen Bereich sei gegenüber einer sich etablierenden Billigarbeit auf Dauer nicht konkurrenzfähig. Ursache hierfür sei insbesondere die Unkenntnis der privaten Arbeitgeber zur aktuellen Gesetzeslage. So dürfen zwar seit dem 1. Januar dieses Jahres Personen aus Osteuropa in Privathaushalten beschäftigt werden, aber nur wenn diese Personen hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichten und offiziell über den Privathaushalt angestellt werden. Pflegedienstliche Tätigkeiten sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Personalbedarf muss zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit als “offene Stelle” angemeldet werden.
Der Weg zur legalen häuslichen Hilfe von osteuropäischen Kräften ist die Beschäftigung für einen maximalen Zeitraum von drei Jahren. Es handelt sich hierbei um ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Den osteuropäischen Kräften steht hierbei mindestens der Tariflohn in Höhe von 1 082 Euro zu. Sofern der Arbeitgeber Kost und Logie gewährt, können hierfür maximal 365,37 Euro Sachbezugswert auf den Lohn angerechnet werden, so dass der an den Arbeitnehmer zu zahlende Bruttolohn lediglich 716,63 Euro beträgt. Hinzu kommen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in Höhe von 221,82 Euro, so dass dem Arbeitgeber insgesamt Kosten in Höhe von 938,45 Euro zuzüglich Kost und Logie entstehen. Der Arbeitnehmer erhält nach Abzug von Steuer und Sozialversicherung 455,96 Euro netto.
“Wir werden den geschilderten Problemen offensiv begegnen”, machten Schick und Fries deutlich. Zunächst soll die Öffentlichkeit mit einer konzertierten Aufklärungskampagne für das Thema sensibilisiert werden. Die Beratungs- und Koordinierungsstellen der Ambulanten Hilfezentren (AHZ) im Landkreis Mainz-Bingen stehen für Fragen und bei Beratungsbedarf als zentrale Ansprechpartner zur Verfügung (Telefon-Nummern siehe Infokasten. Die Kontaktdaten der Ambulanten Hilfezentren sind auch auf der Homepage des Landkreises “www.mainz-bingen.de” unter dem Link “Schlagworte” mit dem Stichwort “Sozialstationen” abrufbar.
Die Kreisverwaltung wird außerdem die Ordnungsämter im Landkreis, zuständig für illegale Beschäftigungsverhältnisse, über deren Bürgermeister bitten, allen Hinweisen von gemeldeten Fällen illegaler Beschäftigung konsequent nachzugehen. Über die Kreisverwaltung als Koordinierungstelle soll eine diesbezügliche Kooperation mit dem für Schwarzarbeit zuständigem Zollamt hinsichtlich der bekannt gewordenen Fälle hergestellt werden.
Bei Fragen und Beratungsbedarf zum Thema “Beschäftigung legaler Haushaltshilfen” geben die Beratung- und Koordinierungsstellen (BeKo) im Landkreis Mainz-Bingen Auskunft.
Kontaktdaten:
- BeKo Ambulantes Hilfezentrum der evangelischen Sozialstation Ingelheim Telefon: 0 61 32 / 98 25 11 - 5
- BeKo Ambulantes Hilfezentrum der Caritas Bingen, Telefon: 0 67 21 / 99 12 38
- BeKo Ambulantes Hilfezentrum der AWO Bingen, Telefon: 0 67 21 / 99 12 38
- BeKo des DRK Nieder-Olm, Telefon: 0 61 36 / 33 69
- BeKo der Caritas Bodenheim, Telefon: 0 61 35 / 95 13 61
- BeKo der evangelischen Sozialstation Nierstein-Schwabsburg, 0 61 33 / 9 60 53 - 15