Haltung von exotischen Tieren im Zirkus

Müller spricht sich für Gesetzesänderungen aus

Am vergangenen Donnerstag hat Maja als letzte Elefantendame des früheren Zirkus Althoff Mommenheim verlassen. “Wir sind froh, dass dieses Kapitel nun beendet ist”, zeigt sich die zuständige Kreisbeigeordnete Rosemarie Müller erleichtert, dass nun sämtliche Tiere und das Personal des früheren Zirkus Althoff die Halle in Mommenheim verlassen haben. “Die Menschen in Mommenheim haben viel Geduld und Verständnis bewiesen. Aber es war Mensch und Tier nicht mehr länger zuzumuten.” Aus tierschutzrechtlicher Sicht sei die Halle in Mommenheim nicht länger geeignet gewesen, um die Elefanten in den Sommermonaten dort unterzubringen.

Die Kreisverwaltung hatte die Haltung in der Halle als Winterquartier genehmigt, da sie den geforderten gesetzlichen Bestimmungen absolut entsprach. Die Unterbringung wurde, um dies sicherzustellen, ständig kontrolliert. Müller: “Im Sommer, zumal bei der derzeitigen Witterung, konnte eine Unterbringung hier jedoch nicht mehr erlaubt werden. Gefordert wurde deshalb die Unterbringung an einem aus tierschutzrechtlicher Sicht geeigneten Standort. Da haben wir auch Druck gemacht.”

Nicht zuletzt aufgrund der gemachten Erfahrungen, der Zirkus hielt sich rund ein Jahr im Landkreis auf und die Versorgung der Tiere konnte nur mit Hilfe des Fördervereins und Privatleuten in dieser Zeit sichergestellt werden, bewertet Müller die Haltung von exotischen Tieren in einem Zirkus kritisch. Sie wirbt deshalb bei den Kommunen im Landkreis dafür, zukünftig keine Zirkusse mit exotischen Tieren auf öffentlichen Plätzen mehr zuzulassen. “Auch ich war als Kind von Tiger, Löwen und Elefanten im Zirkus fasziniert, aber aus heutiger Sicht muss man klar sagen: Es ist schwierig, zumindest für kleinere Unternehmen, den Tieren gerecht zu werden und die vorgeschriebenen Haltungsbedingungen über das gesamte Jahr hinweg zu erfüllen. Denn gerät das Unternehmen in eine Schieflage, kann es ohne die Hilfe von außen kaum mehr die Haltungsbedingungen ein-, den ordnungsgemäßen Betrieb aufrechterhalten und die tierschutzrechtlichen Auflagen erfüllen. Deshalb sollte der Gesetzgeber die Haltungsbedingungen für die Zurschaustellung von exotischen Tieren noch stärker einschränken beziehungsweise verbieten.”

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