“Illegal ist unsozial”
Betreuung ohne Risiko: legale Beschäftigungsverhältnisse sind kaum teurer
Die Arbeitsgemeinschaft ambulanter Pflegedienste hat sich an Landrat Claus Schick gewandt und ihn um aktive Unterstützung gebeten. Das Problem: die wachsende illegale Beschäftigung bei der häuslichen Betreuung.“Diese illegale Beschäftigung kann zu massiven Problemen bei Betreuten und Betreuenden führen. Die Bußgelder können sehr leicht in die tausende Euro gehen. Dabei kann eine solche Beschäftigung mit geringen finanziellen Mehraufwand legalisiert werden”, so Schick.
Als Ursache für die wachsende illegale Beschäftigung in diesem Bereich haben Schick und Walter Fries, Leiter der Arbeitsagentur Mainz, insbesondere die Unkenntnis der privaten Arbeitgeber zur aktuellen Gesetzeslage ausgemacht. “Seit dem 1. Januar dieses Jahres können Personen aus Osteuropa in Privathaushalten beschäftigt werden, wenn diese Personen hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichten und offiziell über den Privathaushalt angestellt werden”, sagt Fries. Der Personalbedarf müsse zuvor lediglich bei der zuständigen Agentur für Arbeit als “offene Stelle” angemeldet werden, diese könne Betreuungskräfte vermitteln. Auch eine namentliche Anforderung, also der Wunsch nach einer bestimmten und vertrauten Person, sei möglich. Die Beschäftigung könne über einen Zeitraum von maximal drei Jahren gehen. Nach wie vor seien pflegedienstliche Tätigkeiten jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Weitere Voraussetzung: Für die zu pflegende Person müsse mindestens Pflegestufe eins bescheinigt sein. Bisher hat die Arbeitsagentur in Rheinhessen elf solcher Beschäftigungsverhältnisse vermittelt, vier offene Stellen sind noch nicht besetzt.
Mit der neuen Regelung wird ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis geschlossen. Den osteuropäischen Kräften steht hierbei mindestens der Tariflohn in Höhe von 1 082 Euro zu. Sofern der Arbeitgeber Kost und Logie gewährt, können hierfür maximal 365,37 Euro Sachbezugswert auf den Lohn angerechnet werden, so dass der an den Arbeitnehmer zu zahlende Bruttolohn lediglich 716,63 Euro beträgt. Hinzu kommen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in Höhe von 221,82 Euro, so dass dem Arbeitgeber insgesamt Kosten in Höhe von 938,45 Euro zuzüglich Kost und Logie entstehen. Je nach Pflegestufe mindert sich dieser Betrag rechnerisch noch um die jeweiligen Pflegestufen-Zahlungen. Gleichzeitig sind diese Aufwendung steuerlich absetzbar, mit einem Betrag von rund 1800 Euro jährlich. Der Arbeitnehmer erhält nach Abzug von Steuer und Sozialversicherung 455,96 Euro netto.
Die Kreisverwaltung wird die Ordnungsämter im Landkreis, zuständig für illegale Beschäftigungsverhältnisse, über deren Bürgermeister bitten, allen Hinweisen von gemeldeten Fällen illegaler Beschäftigung konsequent nachzugehen. Über die Kreisverwaltung als Koordinierungsstelle soll eine diesbezügliche Kooperation mit dem für Schwarzarbeit zuständigem Zollamt hinsichtlich der bekannt gewordenen Fälle hergestellt werden. Wer auffliegt, muss zahlen: Ein Bußgeld für die illegale Beschäftigung, die entgangenen Steuern und Sozialabgaben müssen nachträglich entrichtet werden und auch dafür gibt es saftige Bußgelder.
“Mit nur ein wenig mehr Geld kann eine solche Betreuung wasserdicht und völlig legal werden. Illegale Beschäftigung ist ein hohes Risiko, das sich nicht lohnt”, so Schicks Fazit.
Die Kreisverwaltung bereitet derzeit ein Informationsblatt vor, das über Kommunen verteilt wird und auch bei der Kreisverwaltung erhältlich sein wird.
Offene Stellen können bei der Agentur für Arbeit unter der Telefonnummer 0 61 31 / 248 - 666 gemeldet werden.
Weitere Informationen gibt es im Internet: www.minijobzentrale.de