Abfallwirtschaftsbetrieb
Wertstoffhöfe: Zunahme von Fehlwürfen in Containern
“Nichtverwertbarer Sperrmüll, Restmüll, Baustellenabfälle sowie Problemmüll dürfen nicht über die Container der Wertstoffhöfe im Landkreis Mainz-Bingen entsorgt werden. Solche Fehlwürfe haben in der letzten Zeit aber leider sehr stark zugenommen”, erläutert Abfallberater Bernd Grill vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises. Deshalb sein Appell: “Bitte werfen Sie nur verwertbare Abfälle in die bereitstehenden Container!” Auf den Wertstoffhöfen des Landkreises sind Fehlwürfe gehäuft bei Holz-, Bauschutt- und Kunststoffabfällen festzustellen. So gehören in die Holzcontainer keine teergetränkten Holzabfälle, in den Bauschutt keine Eternitplatten und in die Kunststoffcontainer keine ölverunreinigten Behälter. Restsperrmüll wie Teppichboden oder Schaumstoffe ist nicht wiederverwertbar und gehört daher ebenfalls nicht in die Container der Wertstoffhöfe. Das gleiche gilt für Bauabfälle wie Rigipsplatten oder Tapetenreste. Durch Fehlwürfe entstehen außerordentlich hohe Zusatzkosten für eine aufwändige Nachsortierung der Container. Denn nur sortenrein können die Abfälle verwertet, die Fehlwürfe müssen mit hohem Aufwand aussortiert werden. Die Abfallberatung des AWB informiert unter der Telefonnummer 0 61 32 / 787 – 70 80 über alle Fragen zu Müll- und Wertstoffentsorgung. Und auch im Internet unter www.awb-mainz-bingen.de in der Rubrik Abfallberatung kann sich jeder informieren. Natürlich kann man auch vor Ort die Betreuer der Wertstoffhöfe ansprechen.Die meisten Abfälle, die auf dem Wertstoffhof nicht angenommen werden dürfen, können kostenpflichtig beim Entsorgungszentrum Budenheim (Öffnungszeiten montags bis freitags von 10 bis 17 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr,
Telefon (0 61 39 / 65 92) entsorgt werden. Sperrmüll kann bis zu einer Menge von zwei Kubikmeter einmal jährlich gegen Abgabe der Sperrmüllkarten sogar kostenfrei beim Entsorgungszentrum angeliefert werden.