Kfz-Zulassungsstelle Bingen
Renovierung beginnt Mitte August
Bürgerfreundlicher und serviceorientierter: Rund 25 000 Euro werden Umbau und Renovierung der Kfz- Zulassungsstelle in Bingen kosten, die in der zweiten Augusthälfte beginnen. Start der Arbeiten ist nach Schalterschluss am Donnerstag, 18. August und dauert im eigentlichen Schalterbereich voraussichtlich bis Dienstag, 23. August. Verzögerungen und Beeinträchtigungen im Dienstbetrieb sollen möglichst minimiert werden, können in dieser Zeit vor allem im Zulassungsbereich jedoch leider nicht ausgeschlossen werden. Denn im ersten Schritt werden im gesamten Schalterbereich die Bodenbeläge des Schalterraums ausgetauscht, Wände frisch angelegt, Elektroinstallationen verlegt und die EDV-Anlagen auf Vordermann gebracht.“Wir haben den Umbau in die immer etwas ruhigeren Sommerferien gelegt. Von den zur Verfügung stehenden Schalterplätzen werden zwar vier in angrenzende Zimmer verlegt, im Falle eines erhöhten Kundenandrangs sind längeren Wartezeiten aber nur schwerlich vermeidbar”, wirbt der zuständige Abteilungsleiter Clemens Schweikhard vorab um Verständnis.
Vorbeugend ist für diese Tage eine personelle Verstärkung der Zulassungsstelle in Oppenheim vorgesehen. Von daher wird zumindest Kunden, denen der Weg nach Oppenheim nicht zu weit ist, empfohlen, die dortige Zulassungsstelle aufzusuchen. Der Dienstleistungstag mit verlängerten Öffnungszeiten ist in Oppenheim am Montag, 22. August. Dann sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis 19.30 Uhr vor Ort. Insgesamt wird aber empfohlen, weniger dringende Zulassungsgeschäfte auf die Zeit vor oder nach der Schalterraumrenovierung zu verschieben.
In einem zweiten Schritt wird vor der Schalterhalle ein neuer und zentraler Informationsschalter installiert, an dem die Kundenströme gelenkt, Fragen beantwortet und Unterlagen vorab auf Vollständigkeit überprüft werden. Diese Arbeiten werden sich bis in den September hineinziehen, haben aber voraussichtlich weniger Einfluss auf das Zulassungsgeschäft. Vorgesehen ist zudem ein behindertengerechter Zugang zur Zulassungsstelle, dies hat der Eigentümer des Gebäudes dem Landkreis zugesagt.