Geflügelpest
Halter müssen Tierbestand melden
Nicht erst seit In-Kraft-Treten der Verordnung zum Schutz gegen Geflügelpest (auch Vogelgrippe genannt) im November des vorigen Jahres, ist die Meldung aller Geflügelbestände an die zuständige Behörde vorgeschrieben. Das gilt auch für die Hobbyhaltung von Geflügel. Ansprechpartner für den Landkreis Mainz-Bingen ist die Veterinärabteilung. Deren Leiterin Dr. Gudrun Paukstat-Günther stellt allerdings fest: “Die Meldung der Geflügelhalter erfolgt schleppend und meist nur in Zusammenhang mit Pressemeldungen zur Geflügelpestsituation in Südostasien.” Sie ruft deshalb alle Halter von Geflügel auf, sich bei der Veterinärabteilung der Kreisverwaltung zu melden. Andernfalls begeht der Halter eine Ordnungswidrigkeit.Für weitere Fragen steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 0 61 31 / 14 02 - 187 zur Verfügung.
Außerdem sind die Halter verpflichtet, bei erheblicher Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme unverzüglich einen Tierarzt mit der Untersuchung des Bestandes zu beauftragen. Gleiches gilt, wenn innerhalb von 24 Stunden vermehrt Todesfälle auftreten. Das ist der Fall bei drei toten Tieren bei einem Bestand unter 100 Stück oder bei zwei Prozent Todesfällen bei einem Bestand über 100 Stück Federvieh.
Im Landkreis überwiegt die Kleinsthaltung von Geflügel, also Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Rebhühnern, Wachtel und Tauben. Lediglich fünf Betriebe halten zwischen 300 und 1200 Legehennen, ein Betrieb hält etwa 30 000 Junghennen. Je nach Größe gelten unterschiedliche Schutzvorschriften in den Betrieben, so müssen bei mindestens 1000 Tieren Schutzkleidung beim Betreten der Stallungen verwendet werden, der Zutritt durch Unbefugte unterbunden und Fahrzeuge und Gerätschaften regelmäßig gereinigt und desinfiziert und Schadnager bekämpft werden.
Die zuständige Kreisbeigeordnete Rosemarie Müller warnt vor Panikmache: “Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat das Risiko einer Infektion des Menschen über Lebensmittel wie Eier und Geflügelfleisch als gering eingestuft, da das Virus durch Erhitzung leicht abgetötet werden kann. Eine Infektion über Lebensmittel ist bisher nicht bekannt.” Das Verbraucherschutzministerium hat ein Merkblatt für Reisende in die betroffenen Länder herausgegeben, das vor dem Besuch von Geflügelmärkten und dem Kontakt mit Lebendtieren warnt und ausdrücklich auf das Verbot der Einfuhr von lebenden Vögeln und Geflügelprodukten hinweist.