Frauen und Finanzen

Gleichberechtigung beginnt im Geldbeutel – Halbjahresprogramm beginnt

Frauen nehmen ihre Finanzen selbst in die Hand. Ob es um Heirat, Mutterschaft, Trennung, Altersvorsorge oder Erben und Vererben geht, Frauen kümmern sich um die finanziellen Aspekte dieser Fragen am besten selbst, damit sie ihre Interessen wahren. Je früher sie das tun, desto besser. Die erfolgreiche Reihe “Frauen und Finanzen” bietet dazu die Möglichkeit. Das Programm des zweiten Halbjahres beginnt mit der Veranstaltung “Weibliche Finanzfallen – wo liegen die Fallstricke für Frauen?” am Donnerstag, 22. September 2005.
Referentin Martina Schärfe, Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht in Mainz, informiert im Rathaus der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingerbrück über Altersabsicherung, Erbrecht, Versicherungsschutz oder Mithaftung aus Verträgen – denn Frauen sehen sich häufig unerwarteten Verpflichtungen gegenüber, wenn sie sich von ihrem Partner trennen. Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr und ist wie alle Veranstaltungen dieser Reihe dank der finanziellen Unterstützung des Frauenministeriums Rheinland-Pfalz kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere Veranstaltung in dieser Reihe sind unter anderem “Wenn die finanzielle Situation sich zuspitzt” am 23. September in Oppenheim, “Mütter ohne Trauschein = Mütter 2. Klasse?” am 13. Oktober in Gesingen oder “Liebe ist...vorher an nachher denken” am 24. November in Gau-Algesheim. Da die Reihe in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück durchgeführt wird, finden weitere Veranstaltungen auch in diesem Landkreis statt.
Weitere Informationen und das vollständige Programm gibt es in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bei der Gleichstellungsbeauftragten Karin Diehl unter Telefon 0 61 32 / 787 - 10 40 per E-Mail oder bei den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.
Ebenfalls dort erhältlich ist ein kostenloser  Ratgeber zu dieser Veranstaltungsreihe mit dem Titel “Herz über Kopf”. Darin werden die Themen: Mietverträge, Versicherungen, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Vermögensbildung, Steuern, Schulden, Renten, Patiententestament und Erben  behandelt.  Der Ratgeber ist zudem bei allen Veranstaltungen erhältlich und kann gegen Einsendung eines mit 1,44 Euro frankierten DIN-A-5-Rückumschlags bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Gleichstellungsstelle, Georg-Rückert-Straße 11,  55218 Ingelheim bestellt werden.

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