Geflügelpest
Halter müssen aufstallen – Kontrollen durch Kreisveterinäre
Mit der Geflügelpest-Schutzverordnung des Bundes gilt auch für die Halter von Geflügel im Landkreis, dass sie ihre Tiere aufstallen müssen. Betroffen sind unter anderem Hühner, Gänse, Wachteln, Enten, Strauße, Emu und Nandus. Unabhängig von der Anzahl der Tiere gilt diese Regelung für alle Bestände. “Diese Regelungen dienen dem vorbeugenden Schutz vor der Geflügelpest und dienen letztendlich allen”, fordert die zuständige Kreisbeigeordnete Rosemarie Müller die Geflügelhalter im Landkreis auf, diese Regelungen unverzüglich umzusetzen.Die Tiere müssen von nun an bis einschließlich 15. Dezember in geschlossenen Ställen gehalten werden. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld bestraft. Die Aufstallung der Tiere wird von den Veterinären der Kreisverwaltung kontrolliert. Im Landkreis sind 364 Halter von Geflügel gemeldet. Halter, die ihren Bestand bisher noch nicht bei der Kreisverwaltung angemeldet haben, müssen dies bis Freitag, 21. Oktober nachholen. Danach droht auch hier Bußgeld.
Ist eine Aufstallung nicht möglich, da beispielsweise keine geschlossene Unterkunft zur Verfügung steht, ist in Ausnahmefällen und bei Rücksprache mit dem Veterinäramt auch eine andere Unterbringung möglich. Dazu ist ein Auslauf einzuzäunen und mit einem dichten und an allen Seiten überstehenden Dach zu versehen. Zusätzlich müssen die Tiere mindestens einmal monatlich klinisch von einem Tierarzt untersucht sowie Blutproben genommen werden. Seitens des Veterinäramtes der Kreisverwaltung können auch weitere Untersuchungen zur Auflage gemacht werden. Eine Ausnahmeregelung muss bei der Veterinärabteilung der Kreisverwaltung,
Telefon: 0 61 31 / 14 02 - 186, Fax 0 61 31 / 14 02 - 150 oder per E-Mail beantragt werden. Regionale Geflügelmärkte, Geflügelschauen oder ähnliche Veranstaltungen sind derzeit noch möglich.
Die Veterinärabteilung der Kreisverwaltung wird nun alle Tierärzte im Landkreis über die neue Regelung informieren. Auf der Homepage der Kreisverwaltung Mainz-Bingen sind unter www.mainz-bingen.de, Schlagwort “Aktuelle Gesundheitsinformationen” das Faltblatt des Friedrich-Löffler-Institutes zur Geflügelpest und die Geflügelpest-Schutzverordnung hinterlegt und können dort abgerufen werden. Ebenso der Vordruck, mit dem die Unterbringung ohne Aufstallung angezeigt werden muss.