Untere Naturschutzbehörde

Nachhaltigkeit steht im Vordergrund

Mit dem neuen Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft -  Landesnaturschutzgesetz - ändert sich auch der Name der Unteren Landespflegebehörde in “Untere Naturschutzbehörde”. Alter Wein in neuen Schläuchen? Mitnichten. “Die grundlegenden Aufgaben bleiben damit zwar die gleichen. Noch stärker betont wird aber der Aspekt der Nachhaltigkeit. Auf diesem Gebiet sind wir bereits seit Jahren beispielhaft und auch ‚interdisziplinär’ tätig”, erklärt Adam J. Schmitt, der für Bauen und Umwelt zuständige Kreisbeigeordnete und erinnert unter anderem an das Umwelt- und Energieberatungszentrum (UEBZ), die Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe und Projekte wie “Tausend Füße für die Umwelt”.

Der direkte Aufgabenbereich der Unteren Naturschutzbehörde war bisher schon immer stark vom Gedanken der Nachhaltigkeit geprägt. Bei der Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie den auf europäischem Recht basierenden Vogelschutz- und FFH (Flora, Fauna, Habitat)-Gebieten steht die Bewahrung und Entwicklung der Lebensräume vieler wildlebender Tiere und Pflanzen im Vordergrund – ohne aber eine Käseglocke überzustülpen. “Die betreffenden Gebiete sollen auch künftig für den Menschen beispielsweise für naturnahe Erholung nutzbar sein. Eine den Schutz- und Entwicklungszielen angepasste landwirtschaftliche Nutzung ist sogar Voraussetzung für den Erhalt der Kulturlandschaft”, so der zuständige Abteilungsleiter Diethelm Freise-Harenberg. Aufgabe sei es eben, die verschiedenen Nutzungsansprüche so mit dem Naturschutzaufgaben abzustimmen, dass die Ziele der Unterschutzstellung dauerhaft gewahrt bleiben. Auch bei der Ausweisung von Baugebieten wird durch die Wahl umweltverträglicher Standorte und dem Ausgleich der durch die Bebauung ausgelösten Eingriffe in die Natur dem Nachhaltigkeitsgrundsatz in besonderem Maße Rechnung getragen.

Ein gutes Beispiel für nachhaltig wirkende Entwicklungsmaßnahmen von Natur und Landschaft sind die Renaturierungen von Gewässern wie beispielsweise der Selz. “Durch die Renaturierung sind zum einen die Natur aufgewertet und für heimische Tieren und Pflanzen neuer Lebensraum geschaffen worden. Gleichzeitig ist der Selztalradweg eine beliebte und geschätzte Einrichtung und auch Landwirtschaft wird hier betrieben”, erklärt Peter Krings vom Selzverband.

Ein weiteres Beispiel: Der Lennebergwald. Hier wird das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung und damit der schonende Umgang mit den natürlichen Ressourcen verfolgt. Er ist ein beliebtes Naherholungsgebiet, wird forstwirtschaftlich genutzt und ist gleichzeitig Naturschutz-, Vogelschutz- und FFH-Gebiet. Unterschiedliche Nutzungen also, die sich nicht ausschließen müssen.

Ansprechpartner:

Pressestelle

Tel.: 0 61 32 / 787-10 12

E-Mail an die Pressestelle