Aufstallung

Geflügel kann wieder im Freien gehalten werden

Von 16. Dezember an gilt die Aufstallungspflicht für Geflügel nicht mehr. Darauf weist die Veterinärabteilung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Halter von Geflügel hin. Die Aufstallungspflicht war im Zuge der drohenden Geflügelpest-Gefahr im Oktober diesen Jahres bundesweit angeordnet worden.

Für die nun wieder erlaubte Haltung im Freien gelten jedoch noch einige Einschränkungen und Bedingungen. So dürfen Wildvögel keinen Zugang zum Trinkwasser, mit dem das Geflügel versorgt wird, haben. Auch muss sichergestellt sein, dass wildlebende Vögel nicht in Kontakt mit Futter und Einstreu des Geflügel kommen können.

Geflügelschauen und –Ausstellungen bleiben verboten, können jedoch nach wie vor in Ausnahmefällen genehmigt werden. Ausstellungen dann, wenn spätestens fünf Tage vorher eine tierärztliche klinische Untersuchung der betroffenen Tiere vorgenommen wurde, die muss dem Veranstalter per Bescheinigung nachgewiesen werden. Gleiches gilt auch für Geflügelmärkte. Die genauen Vorgaben können sich Geflügelhalter und Züchter im Internet auf der Seite des Umweltministeriums unter www. muf.rlp.de herunterladen. Informationen gibt auch die Veterinärabteilung der Kreisverwaltung Mainz- Bingen unter 0 61 31 / 14 02 - 0 oder per E-Mail.

Ansprechpartner:

Pressestelle

Tel.: 0 61 32 / 787-10 12

E-Mail an die Pressestelle