Geflügelpest

Kommunale Vereinbarung auf Geflügelpest ausgeweitet

Ende 2001 haben die Kreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Donnersbergkreis und Bad Kreuznach die “Kommunale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Falle des Verdachts bzw. des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche  oder der Europäischen Schweinepest “ unterzeichnet. Angesichts der aktuellen Situation wird diese Vereinbarung auch auf die Geflügelpest ausgeweitet. Landrat Claus Schick hat die Zusatzvereinbarung nun unterschrieben, mündliche Zusagen der übrigen Kreise liegen bereits vor, die Unterschriften folgen.

Die Vereinbarung sieht die gegenseitige personelle und sachliche Hilfe bei Verdacht und Ausbruch der Seuchen vor. Darunter fällt auch eine ständige Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltungen. So war auch am vergangenen Wochenende eine Tierärztin des Veterinäramtes Bad Kreuznach ständig über Handy erreichbar und für Feuerwehr und Polizei aus den Kreisen ansprechbar. Und auch mit den Feuerwehren und Polizeidienststellen im Landkreis Mainz-Bingen ist das Einsammeln und die Weitergabe von gemeldeten Tieren sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen besprochen und vereinbart worden. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat einen Mitarbeiter abgestellt, der für den reibungslosen Transport der Tiere in das Landesuntersuchungsamt zuständig ist, zudem wurden den Feuerwehren die notwendige Schutzkleidung übergangsweise zur Verfügung gestellt, und weitere ist vorrätig.

Am Wochenende wurden in der VG Guntersblum, VG Bodenheim, Ingelheim, VG Gau-Algesheim, VG Sprendlingen, Bingen und VG Rhein-Nahe insgesamt drei tote Wasservögel und sechs tote Greifvögel aufgefunden, von den Feuerwehren sichergestellt und am heutigen Montagmorgen zum Landesuntersuchungsamt nach Koblenz gefahren. Erste Ergebnisse der Untersuchungen werden wahrscheinlich am Dienstag vorliegen.

“Es handelte sich um Funde von einzelnen Tieren, deshalb gehen wir von einer natürlichen Todesursache und nicht von der Geflügelpest aus. Dass in dieser Jahreszeit tote Vögel aufgefunden werden, ist normal. Vor allem nach einem solchen längeren und kalten Winter”, erklärt Gudrun Paukstat-Günther, Leiterin der Veterinärabteilung bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Sie betont: “Tote Wasser- oder Greifvögel sollen dem Veterinäramt, Polizei oder Feuerwehr gemeldet werden. Singvögel wie Amsel oder Stare sind unproblematisch, es liegen derzeit keinerlei Hinweise auf eine mögliche Erkrankung unserer Singvögel vor. Grundsätzlich und unabhängig von den Vorkehrungen der Geflügelpest sollten tote Wildtiere nicht mit den Händen angefasst werden, da diese beispielsweise Milben oder Zecken übertragen können. Besser ist es, sie mit auf eine Schaufel zu nehmen und beispielsweise im Garten zu vergraben.” In einem Schreiben an die Kindergärten und Schulen im Landkreis bittet die Kreisverwaltung Erzieherinnen und Lehrer ihre Kindern darauf nochmals hinzuweisen, keine toten Wildtiere anzufassen. Mit dieser Woche starten auch die Kontrollen der Stallpflicht durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veterinärbehörde. Grundlage ist die Verordnung zur Aufstallung von Geflügel. Alle Halter sind verpflichtet, ihre Tiere aufzustallen. Ausnahmegenehmigungen müssen bei der Kreisverwaltung angezeigt werden, erfordern aber strengere Auflagen  und müssen regelmäßig untersucht werden. Dies ist aber auch abhängig von der weiteren Entwicklung. Wer diese Verordnung oder die geforderten Auflagen nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Basierend auf dem nationalen Pandemieplan der Expertengruppe “Influenza-Pandemieplanung” am Robert Koch-Institut wurde im September 2005 ein Pandemieplan für den Fall einer schweren Grippewelle, SARS und anderen hochansteckenden und infektiösen Krankheiten ausgearbeitet, der auch auf die Vogelgrippe angewendet werden kann – für den bislang nicht absehbaren Fall, dass die Geflügelpest auch von Mensch zu Mensch übertragbar wird. “Dieses Konzept ist mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium, den drei großen Krankenhäusern in Mainz, Rettungsdiensten und Katastrophenschutzbehörden abgestimmt und regelt das Vorgehen und Maßnahmen bei Ausbruch einer Pandemie. Die niedergelassene Ärzteschaft wurde in einer gemeinsam mit der Universität Mainz veranstalteten Fortbildung darüber informiert”, erklärt Dr. Horst Harald Weirich, Dienststellenleiter des Veterinär- und Gesundheitsamtes. Bestandteil dieses Konzeptes ist auch, dass Rettungsdienstorganisationen im vergangenen Jahr Vollschutzanzüge, Atemmasken und weitere Materialien zur Verfügung gestellt und ein größerer Vorrat an weiteren Schutzanzügen und Materialien angeschafft wurde. Auch die Bereitschaft des Gesundheitsamtes ist über eine Rufbereitschaft über die Rettungsleitstelle in Mainz jederzeit sichergestellt.

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