Geflügelpest
Bestände melden!
Da möglicherweise noch nicht alle Geflügelhalter ihre Bestände der zuständigen Veterinärabteilung der Kreisverwaltung angemeldet haben, fordert Rosemarie Müller, zuständige Beigeordnete, alle Halter auf, die unverzüglich nachzuholen, sofern noch nicht geschehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Klein- und Kleinstbestände sowie Einzeltiere.“Es gibt keinen Fall von Geflügelpest im Landkreis. Aber für den Fall, dass die Seuche auch bei Wildtieren im Landkreis auftritt, ist es völlig unverständlich und auch verantwortungslos, Bestände nicht zu melden, da die Bekämpfung dadurch deutlich erschwert würde”, erklärt Rosemarie Müller.
Bis Dienstag, 28. Februar, können die Bestände noch nachgemeldet werden. Sollten nach diesem Zeitpunkt noch nicht angemeldete Bestände offenkundig werden, wird die Kreisverwaltung deutliche Geldbußen verhängen.
“Grundsätzlich müssen alle Geflügelbestände schon seit Jahren gemeldet werden, unabhängig von der Geflügelpest!”, erinnert Müller an die gesetzliche Verpflichtung der Geflügelhalter.
Bisher sind im Landkreis etwa 530 Geflügelbestände mit derzeit rund 18 000 Tieren gemeldet.
Geflügelhalter können ihre Bestände melden unter 0 61 31 / 14 02 - 187 oder – 120 oder per E-Mail.