Das Jugendamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen informiert

Pflicht zu Unfallversicherungsschutz in der Tagespflege

Mit Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) seit Beginn des Jahres 2005 werden bei allen Betreuungsverhältnissen von so genannten Tagesmüttern und –vätern bestimmte Voraussetzungen verlangt. In diesem Zusammenhang teilt das Jugendamt der Kreisverwaltung mit, dass sich diese Tagespflegepersonen bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) pflichtversichern müssen. Konkret bedeutet dies, dass Tagespflegepersonen sich spätestens eine Woche nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit bei der BGW anmelden müssen. Eine bestehende private Unfallversicherung entbindet nicht von dieser Pflicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Tagesmütter-Bundesverband sowie die BGW gehen übereinstimmend davon aus, dass diese Pflicht schon vor dem 01. Januar 2005 bestanden hat. Die Beitragserhebung erfolgt allerdings erst ab dem Jahr 2005, dem Inkrafttreten des TAG. Jedoch verzichtet die BGW auf eine rückwirkende Beitragserhebung für die Jahre 2000 bis 2004, nur in den Fällen, bei denen die Anmeldung bei der BGW bis spätestens bis zum 30. Juni 2006 erfolgt.

Ein entsprechendes Anmeldeformular kann bei der BGW angefordert werden. Die Anmeldung kann aber auch formlos bei der BGW vorgenommen werden. Es reicht die Angabe des Namens, der Anschrift und des Datums der Tätigkeitsaufnahme. Kontaktdaten der BGW:
  • Service-Telefon: 0180 / 3 67 06 71 (pro Minute 0,09€)
  • Adresse:
    Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Abteilung Unternehmerbetreuung
    Postfach 760224
    22052 Hamburg

Die Beiträge ab dem Jahr 2005 können in den meisten Fällen vom Jugendamt erstattet werden. Nähere Informationen hierzu können bei der Kreisverwaltung, Abteilung Jugendamt, Vormundschaften, Pflegschaften unter Tel. 0 61 32 / 787 – 33 07 erfragt werden.

Ansprechpartner:

Pressestelle

Tel.: 0 61 32 / 787-10 12

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