Auflagen für Enten- und Gänsebestände

Halter angeschrieben

Die Pflicht zur Aufstallung für Geflügel ist für den Landkreis aufgehoben. Allerdings müssen bestimmte Auflagen eingehalten werden. Sämtliche rund 180 betroffene Halter von Enten und Gänsen wurden von Kreisverwaltung angeschrieben und auf die besonderen Auflagen aufmerksam gemacht. Ab Juni wird die Einhaltung der Bestimmungen von den Mitarbeitern des Veterinäramtes kontrolliert. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen empfindliche Bußgelder.

Die Tiere müssen zukünftig räumlich getrennt von anderem Geflügel gehalten und monatliche virologische Untersuchungen auf eigene Kosten im Landesuntersuchungsamt durchgeführt, die Ergebnisse ein Jahr lang aufgehoben werden. An Stelle der Untersuchungen können jedoch auch sogenannte Indikatortiere, beispielsweise Hühner, im Bestand gehalten werden. Jedes verstorbene Tier muss dann allerdings umgehend im Landesuntersuchungsamt auf den Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersucht werden. Für alle anderen Geflügelarten gilt das Führen eines tagesaktuellen Registers und besondere Schutzvorkehrungen beim Betreten der Bestände, Gerätschaften und Transportfahrzeugen.

Ebenfalls angeschrieben wurden die Halter von Geflügel, die in unmittelbarer Nähe eines Großbetriebes liegen und damit vom Ende der Aufstallungspflicht ausgenommen sind. Im Kreisgebiet betrifft dies jedoch lediglich zwei kleine Haltungen. Im Risikogebiet um die Rheinauen bei Bingen-Gaulsheim, die aufgrund der Vorkommen von brütenden Wasservögel eingerichtet wurden, sind der Kreisverwaltung keine Geflügelhaltungen bekannt. Andernfalls würden auch sie unter die Einschränkungen fallen und müssten weiterhin aufstallen.

Weitere Informationen erteilt das Veterinäramt unter Telefon 0 61 31 / 14 02 - 187, Fax 0 61 31 / 14 02 - 150 oder per E-Mail .

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