Rettungsdienstbehörde Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Dr. Guido Scherer zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst bestellt

Mit der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes wurde jetzt bei der Rettungsdienstbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Institution eines Ärztlichen Leiters Rettungsdienst eingeführt. Damit ist der Landkreis Mainz-Bingen nach dem Landkreis Kaiserslautern landesweit in Rheinland-Pfalz die zweite Gebietskörperschaft, die das neue Gesetz umsetzt. Die entsprechende Stelle in der Abteilung 51 “Ordnungsbehörde, Katastrophenschutz” der Kreisverwaltung Mainz-Bingen wird künftig mit Dr. Guido Scherer von der Uniklinik Mainz besetzt. Der 46-jährige Notfallmediziner bleibt bei der Uniklinik Mainz beschäftigt und wird mit 80 Prozent seiner Arbeitszeit für die Funktion des Ärztlichen Leiter Rettungsdienst zur Verfügung gestellt. In seiner Funktion koordiniert Dr. Scherer die Arbeit vom Deutschen Rote Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariterbund sowie dem privaten Rettungsdienst Corneli in Münster-Sarmsheim. Die Bestellung von Dr. Scherer durch Landrat Claus Schick erfolgte jetzt im Rahmen einer kleinen Feierstunde in der Kreisverwaltung in Ingelheim.
Zuständig ist Dr. Scherer für den Bereich der Rettungsdienstbehörde des Landkreises Mainz-Bingen bestehend aus dem Gebiet des Landkreises Mainz-Bingen, der Stadt Mainz, des Landkreises Alzey-Worms und der Stadt Worms. Geplant ist darüber hinaus eine Ausweitung auf den Bereich der Rettungsdienstbehörde des Landkreises Bad Kreuznach, bestehend aus dem Gebiet des Landkreises Bad Kreuznach des Landkreises Rhein-Hunsrück und des Landkreises Birkenfeld. Hierzu bedarf es jedoch noch einer Zweckvereinbarung. Kostenträger für die Personalkosten sind der Verband der Angestellten Krankenkassen e.V. (VdAK) und der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV). Dienstort ist die Uniklinik Mainz, wobei die Sachkosten der Uniklinik pauschal durch den Landkreis Mainz-Bingen ersetzt werden.