Jugendamt erstattet Elternbeiträge für Kann-Kinder

Anträge sind bis Ende Oktober 2006 zu stellen

Seit dem 1. Januar 2006 ist in Rheinland-Pfalz das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei. Seither wird für das Jahr, welches der Schulpflicht unmittelbar vorausgeht, kein Elternbeitrag erhoben. Von dieser im Rahmen der am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretenen Regelung profitierten zunächst die regulär im Sommer 2006 einzuschulenden Kinder.

Die Eltern von Kann-Kindern die schon vor Beginn der Schulpflicht eingeschult wurden, zahlten in der Zeit von Januar bis August 2006 die normalen Elternbeiträge. Die Eltern dieser Kann-Kinder können jetzt beim Jugendamt eine Erstattung der gezahlten Elternbeiträge beantragen. Voraussetzung hierfür ist zum einen der Nachweis der Kindertagesstätte, der belegt dass und in welcher Höhe für das Kind Kindergartenbeiträge gezahlt wurden und zum anderen der Nachweis der Grundschule, dass eine vorzeitige Einschulung erfolgt ist.

Zwischenzeitlich wurde für eine Mehrzahl der betroffenen Kann-Kinder ein Erstattungsantrag gestellt. Das Kreisjugendamt Mainz-Bingen weist alle Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult wurden, nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die entsprechenden Anträge bis 31. Oktober 2006 einzureichen sind.

Ein Antragsformular zur Beitragserstattung steht in den Einrichtungen, beim Jugendamt und als Download auf der Homepage des Landkreises unter dem Schlagwort “Kindertagesstätten” zur Verfügung. Weitere Auskünfte sind erhältlich beim Jugendamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter Tel. 0 61 32 / 787 – 33 03 oder per E-Mail.

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Tel.: 0 61 32 / 787-10 12

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