Taxiunternehmen in Farbe

Landkreis Mainz-Bingen gibt “Taxifarbe frei”

Zukünftig können im Landkreis gemeldete Taxiunternehmen die Farbe ihres Fahrzeuges frei wählen. Als Erkennungszeichen ist das auf dem Dach befestigte Taxischild ausreichend. Die Kreisverwaltung hat damit die Anfragen dreier Unternehmen positiv beantwortet. Die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen können bei der Abteilung 53, Straßenverkehr und Kfz- Zulassung ab sofort beantragt werden.

Die Kreisverwaltung stützt sich mit dieser Entscheidung auf die positiven Erfahrungen, die der Landkreis Simmern mit dieser Regelung gemacht hat. Die zuständigen Kreisverwaltungen können auf Antrag Ausnahmen von der Regelung gestatten, andere Farben, als der vorgesehene Ton “hellelfenbein” zu verwenden. Bereits in der Vergangenheit war es möglich, beispielsweise im Falle eines Fahrzeugausfalls durch Unfall oder Reparatur zeitlich begrenzt ein andersfarbiges Fahrzeug einzusetzen.

Ansprechpartner:

Pressestelle

Tel.: 0 61 32 / 787-10 12

E-Mail an die Pressestelle