Etat 2007: Entlastung bei Aufwendungen für Kosten der Unterkunft bei Hartz IV
Landrat Claus Schick dankt Ministerpräsident Kurt Beck
Landrat Claus Schick begrüßt nachdrücklich die Einigung von Bund und Ländern in der Diskussion um die Kosten der Unterkunft der Hartz-IV-Bezieher. Danach gibt es für Kommunen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eine ergänzende Regelung, da diese Länder durch die Hartz-IV-Reform im Vergleich zur früheren Sozialhilfe besonders benachteiligt sind. “Für den Landkreis Mainz-Bingen bedeutet diese Einigung in Hinblick auf den Haushalt 2007 eine Entlastung in Höhe von 1,6 Millionen Euro”, erklärt Landrat Claus Schick. In diesem Zusammenhang dankt der Landrat Ministerpräsident Kurt Beck, “der sich in den Verhandlungen für die Belange der kommunalen Gebietskörperschaften eingesetzt hat.” Beck, der neben den Länderchefs von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt an den Verhandlungen beteiligt war, habe laut Schick erheblichen Anteil an dem erzielten guten Verhandlungsergebnis zwischen Bund und Ländern. Der Landkreis Mainz-Bingen ist im Rahmen von Hartz IV unter anderem zuständig für die Kosten der Unterkunft der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Weil die Sozialhilfe-Lasten in Rheinland-Pfalz vor der Hartz-IV-Reform geringer waren, hatte die Reform in zahlreichen Kommunen, so auch im Landkreis Mainz-Bingen, zu einer Mehrbelastung geführt.