Kindeswohl

Notfall-Rufbereitschaft des Jugendamtes

Zum 1. Januar 2007 hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Notfall-Rufbereitschaft des Jugendamtes in Fällen von akuter Kindeswohl-Gefährdung neu strukturiert. Zukünftig sind außerhalb der Bürozeiten ständig zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Mobilfunktelefon erreichbar. Die Nummern sind bei den Polizeidienststellen des Landkreises hinterlegt, von dort werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes im Notfall alarmiert. “Mit dieser Rufbereitschaft besteht nun abends und am Wochenende ein direkter und unmittelbarer Draht zum Jugendamt. Wenn es notwendig ist, können wir umgehend alarmiert werden und eingreifen”, erklärt Irene Alt, zuständige Kreisbeigeordnete. Notfälle liegen beispielsweise vor bei Erkenntnissen oder dem Verdacht auf Misshandlungen, sexuellem Missbrauch oder Vernachlässigung – die Rufbereitschaft wird nicht aktiv etwa bei strittigen Besuchsregelungen an Wochenenden. Vergleichbare Rufbereitschaften gibt es beispielsweise im Rahmen der kommunalen Vereinbarung zwischen den Landkreises Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Bad Kreuznach und dem Donnersbergkreis in Fällen des Ausbruchs von Tierseuchen oder im Bereich Ordnungsbehörde und Katastrophenschutz.

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