Meldepflicht

Tierhaltung beim Veterinäramt anzeigen

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist darauf hin, dass sämtliche Tierbestände, die der Tierseuchenkasse gemeldet werden, gleichzeitig auch dem Veterinäramt der Kreisverwaltung angezeigt werden müssen. Grundlage ist Paragraph 24 b der Viehverkehrsordnung. Neben den landwirtschaftlichen Nutztieren und Geflügel betrifft dies vor allem auch Bienen und Pferde. Dass diese Meldepflicht sinnvoll ist, hat sich nicht zuletzt beim drohenden Ausbruch der Vogelgrippe gezeigt: Die registrierten Geflügelhalter konnten vom Veterinäramt über Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltenregeln informiert werden. Die Abteilung Veterinärwesen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist erreichbar unter 0 61 31 / 14 02 - 0 oder per E-Mail.

Ansprechpartner:

Pressestelle

Tel.: 0 61 32 / 787-10 12

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