Gemeindepsychiatrischer Verbund Mainz-Bingen
Kooperationspartner unterzeichnen Vertrag

Norbert Finke, Helmut Eckert, Wolfgang Schnörr,
Als Kostenträger und Träger des sozialpsychiatrischen Dienstes ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zuständig für Planung und Koordination der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung. Zusammen mit Kooperationspartnern und im Auftrag des Psychiatriebeirates gründete die Verwaltung nun den “Gemeindepsychiatrischen Verbund Mainz-Bingen”. In Ingelheim besiegelten Landrat Claus Schick, die zuständige Kreisbeigeordnete Rosemarie Müller, Caritasdirektor Wolfgang Schnörr (Caritaszentrum St. Elisabeth Bingen), Gaby Göbig-Fricke, Sozialdienstleiterin des DRK-Kreisverbandes, Christina Heimlich (Diakonisches Werk), Direktor Helmut Eckert vom Evangelischen Diakoniewerk ZOAR, Kerstin Diefenbach von der Gemeinnützigen Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit sowie Geschäftsführer Norbert Finke für die Rheinhessenfachklinik Alzey mit ihrer Unterschrift den Vertrag. Die Mitglieder in diesem Verbund bieten psychisch kranken Menschen Hilfen an, verpflichten sich ausreichende, qualitätsorientierte, nachhaltige und bedarfsgerechte Angebote zur Verfügung zu stellen.
“Der Verbund wirkt darauf hin, dass alle Maßnahmen und Angebote der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung bedarfsgerecht angepasst, auf- beziehungsweise ausgebaut werden”, heißt es in der Vereinbarung. Die Hilfen sollen möglichst vor Ort in der Region erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass betroffene Menschen die notwendigen Hilfen und Therapien zeitnah und auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt erhalten.
“Die Vereinbarung folgt dem Grundsatz: So viel Hilfe wie nötig, so wenig Hilfe wie möglich. Ziel ist die Wiedererlangung der seelischen Gesundheit, damit die Betroffenen wieder am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen können”, erklärt Schick. Dabei sollen die Angebote niederschwellig sein, flexibel an die jeweilige Lebenssituation der Betroffenen angepasst und sich auch an deren individueller Biographie orientieren. Die Vereinbarung regelt darüber hinaus die einzelnen Hilfen der verschiedenen Anbieter aufeinander abzustimmen und den Betroffenen professionelle Ansprechpartner an die Seite zu stellen. Wichtigstes Instrument ist die Hilfeplankonferenz, in der eine persönliche Hilfe nach Maß auf die Betroffenen zugeschnitten wird. Hier verpflichten sich die Träger, diese Hilfen umzusetzen und ihre eigenen Angebote auf die vereinbarten Maßnahmen abzustimmen.
“Durch das organisatorische Dach des Verbundes werden Doppelstrukturen vermieden, die sonst andernorts Löcher aufreißen würden, Qualitätsstandards und die Zusammenarbeit der Institutionen und Kooperationspartner werden gesichert. Das ist nicht nur ein wirtschaftliches Gebot, sondern dient auch, langfristig Behandlungserfolge für die Betroffenen zu sichern. Jeder Kooperationspartner übernimmt mit dieser Vereinbarung eine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Systems der gemeindenahen Versorgung der Erkrankten”, so der Landrat.