Tagespflegepersonen

Tagespflegepersonen benötigen eine Erlaubnis

agespflegepersonen nehmen eine wichtige Funktion wahr, denn sie ermöglichen es anderen Eltern,  Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Seit dem ersten Oktober 2005 benötigt jede Tagespflegeperson, die Kinder anderer Eltern mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als drei Monate gegen Entgelt betreut, eine Erlaubnis.

Damit wird der Kindertagespflege vom Gesetzgeber ein den Tageseinrichtungen gleichgestellter Betreuungs-, Förder-, und Bildungsauftrag zugewiesen und damit ihre Bedeutung gestärkt und aufgewertet. Fragen zu der Erteilung der Erlaubnis und das für die Tagespflegepersonen recht unkomplizierte Verwaltungsverfahren beantwortet Dorothee Mitra-Görg unter 0 61 32 / 787 – 33 07 oder per E-Mail.

Ansprechpartner:

Pressestelle

Tel.: 0 61 32 / 787-10 12

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