Minijobs – kleiner Verdienst, große Chancen?

Informationen für Arbeitnehmerinnen

Für 200 Euro im Monat putzen, für 300 Euro kellnern. Viele Arbeitnehmerinnen arbeiten auf der Basis der Minijob-Regelung. In diesem Zusammenhang gibt es aber viele offene Fragen. Über die aktuellen Regelungen der Minijobs informieren kostenfreie Vortragsveranstaltungen der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Mainz-Bingen.

Die Referentinnen klären darüber auf was ein Minijob konkret bedeutet und welche Rechte und Pflichten damit für Arbeitnehmerin und Arbeitgeber verbunden werden. Auch zu Fragen, ob die Verdienstgrenze von 400 Euro überschritten werden darf, ob es einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie einen Urlaubsanspruch gibt oder ob mehrere solcher geringfügigen Beschäftigungen zusammengerechnet werden, gibt es Antworten.

Der nächste Vortrag findet am Dienstag, 6. Februar 2007, um 20 Uhr in der Aula der Grundschule Gensingen, Schulstraße 4, statt. Referentin ist Steuerberaterin Ulrike Neumann. Veranstalterin ist die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, Alice Schmitt. Nähere Informationen:
Gleichstellungsstelle des Landkreises Mainz-Bingen, Tel. 0 61 32 / 787 – 10 40, per E-Mail.

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Ansprechpartner:

Pressestelle

Tel.: 0 61 32 / 787-10 12

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