Minijobs – kleiner Verdienst, große Chancen?
Informationen für Arbeitnehmerinnen
Für 200 Euro im Monat putzen, für 300 Euro kellnern. Viele Arbeitnehmerinnen arbeiten auf der Basis der Minijob-Regelung. In diesem Zusammenhang gibt es aber viele offene Fragen. Über die aktuellen Regelungen der Minijobs informieren kostenfreie Vortragsveranstaltungen der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Mainz-Bingen.Die Referentinnen klären darüber auf was ein Minijob konkret bedeutet und welche Rechte und Pflichten damit für Arbeitnehmerin und Arbeitgeber verbunden werden. Auch zu Fragen, ob die Verdienstgrenze von 400 Euro überschritten werden darf, ob es einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie einen Urlaubsanspruch gibt oder ob mehrere solcher geringfügigen Beschäftigungen zusammengerechnet werden, gibt es Antworten. Nähere Informationen: Gleichstellungsstelle des Landkreises Mainz-Bingen, Tel. 0 61 32 / 787 – 10 40, per E-Mail. Die nächsten Vorträge finden im März in Oppenheim und Bodenheim mit der Referentin und Diplomkauffrau Christine Simkes statt.
Termin in Oppenheim ist am Dienstag, 13. März 2007, um 20 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung (Rondo), Sant’Ambrogio-Ring 33 in Oppenheim. Veranstalterinnen sind die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim, Heidi Crosland und die der Verbandsgemeinde Guntersblum, Ulrike Schindel.
Termin in Bodenheim ist am Mittwoch, 14. März 2007, um 20 Uhr im Caritaszentrum, Am Reichsritterstift 3. Veranstalterin ist die Gleichstellungsbeauftragte der VG Bodenheim, Edith Barnichon.