Blauzungenkrankheit

Infektion im Landkreis – kein Ausbruch

Im Landkreis Mainz-Bingen ist erstmals die Blauzungenkrankheit aufgetreten. In einem Bestand in der Verbandsgemeinde Guntersblum ist ein Rind mit der für Menschen völlig ungefährlichen Krankheit infiziert. Allerdings ist die Krankheit nicht ausgebrochen, das Tier gilt nun jedoch als Reservoir für den Erreger.

Für die Halter von Wiederkäuern im gesamten Kreisgebiet ergeben sich damit Einschränkungen beim Transport von Lebendtieren aus der Sperrzone heraus. Bei einem Transport aus dieser Zone ist eine Genehmigung durch die Veterinärbehörde und eine virologische Untersuchung der Tiere, die acht Tage vor dem Transport stattfinden muss, notwendig. Für Schlachttiere gibt es keine Beschränkung. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen wird die Tierhalter im Landkreis anschreiben und über die notwendigen Maßnahmen informieren.

Da die Überträger, bestimmte Arten von Mücken, derzeit inaktiv sind, sind momentan noch keine Aufstallung und der Schutz von Tieren und Stallungen mit Mückenabwehrmittel notwendig. Die Veterinärbehörde wird die betroffenen Halter rechtzeitig vor der “Mückenzeit” über die geforderten Vorkehrungen aufklären.

An der Blauzungenkrankheit können nur Wiederkäuer erkranken. Auch durch den Verzehr von Produkten wie Fleisch und Milch oder durch Kontakt zu diesen Tieren sind Menschen nicht gefährdet. Die Tierkrankheit wird durch blutsaugende Insekten übertragen. Die Infektion ist im Rahmen des zurzeit stattfindenden Blauzungenmonitorings festgestellt worden.

Im Landkreis Mainz-Bingen gibt es insgesamt 144 Betriebe mit 1059 Rindern, 1234 Schafen und 183 Ziegen.

Weitere Informationen für Tierhalter gibt die Veterinärabteilung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter Telefon 0 61 31 / 6 93 33 – 41 01 oder per E-Mail.

Ansprechpartner:

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