Das Jugendamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen informiert:
Neue Unterhalts- und Unterhaltsvorschussbeträge ab 1. Juli 2007
Wie das Jugendamt der Kreisverwaltung mitteilt, sind durch Verordnung der Bundesregierung die Regelbeträge im Unterhaltsrecht ab 1. Juli 2007 geändert worden. Die neue Düsseldorfer Tabelle wurde am 20. Juni 2007 durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf veröffentlicht.Die neuen Regelbeträge sind:
- für die 1. Altersstufe (0 bis fünf Jahre): 202 Euro;
- für die 2. Altersstufe (sechs bis elf Jahre): 245 Euro;
- für die 3. Altersstufe (zwölf bis 17 Jahre): 288 Euro.
Diese Beträge können sich durch Anrechnung von anteiligem Kindergeld verringern, aber auch je nach Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils höher sein. Zu finden ist die neue Düsseldorfer Tabelle auch unter dem Schlagwort “Unterhalt”.
Soweit eine Unterhaltssache beim Jugendamt bereits im Rahmen der Beistandschaft bearbeitet wird, erfolgt eine Umstellung der bestehenden Unterhaltstitel automatisch. Die Mütter und Väter erhalten automatisch eine Benachrichtigung über die neuen Beträge.
Aber auch die Elternteile, deren Kinder nicht durch das Jugendamt betreut werden, können sich im Rahmen der Beratung, Unterstützung oder Beistandschaft an die zuständigen Mitarbeiter wenden. Für viele dieser Kinder wurden bereits nach dem seit 01. Juli 1998 geltenden Unterhaltsrecht Unterhaltsverpflichtungsurkunden erstellt oder gerichtliche Entscheidungen getroffen. Diese Unterhaltstitel – soweit sie dynamisiert sind – nehmen automatisch an der Änderung teil, werden aber nicht automatisch durch das Jugendamt informiert. Es empfiehlt sich, den unterhaltspflichtigen Elternteil auf die Änderung aufmerksam zu machen. Weitere Beratungsmöglichkeiten bestehen bei allen sonstigen fachkundigen Stellen wie Rechtsanwälten, Rechtsberatungsstellen beim Amtsgericht oder auch Notaren.
Ebenfalls den neuen Regelbeträgen zum 1. Juli 2007 angepasst werden die Unterhaltsvorschussleistungen. Sie betragen für Kinder bis fünf Jahre 125 Euro und für Kinder bis elf Jahre 168 Euro. Die Überweisungen werden von den Jugendämtern automatisch umgestellt; alle Betroffenen erhalten Ende dieses Monats entsprechende Änderungsbescheid.