Geflügelpest
Bestände melden!
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen fordert alle Halter von Geflügel auf, unverzüglich ihre Bestände dem Veterinäramt zu melden, sofern dies bisher noch unterlassen wurde. Die gesetzliche Meldepflicht gilt ausdrücklich auch für Hobbyhaltungen und für Klein- und Kleinstbestände sowie Einzeltiere und nicht nur für gewerbliche Bestände.Bereits mehrfach wurde auf die gesetzliche Meldepflicht aufmerksam gemacht. Trotzdem müssen die Mitarbeiter des Veterinäramtes der Kreisverwaltung bei Kontrollen immer wieder feststellen, dass es noch immer nicht angezeigte Geflügelhaltungen im Landkreis gibt.
“Gerade vor dem Hintergrund der kürzlich wieder aufgetretenen Geflügelpest in anderen Bundesländern ist es dringend notwendig, alle Geflügelbestände und auch Einzeltiere zu kennen. Sollte die Tierseuche einmal ausbrechen, kann sie nur so wirksam bekämpft werden. Wer seine Bestände nicht meldet, handelt fahrlässig”, appelliert die zuständige Kreisbeigeordnete Rosemarie Müller an die Vernunft der Halter.
Wer seine Haltung nicht meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Darüber hinaus wird der Anspruch auf Entschädigung im Falle einer ausbruchsbedingten Tötung und notwendigen Beseitigung der Bestände riskiert. Privatrechtliche Schadensersatzansprüche betroffener Geflügelhalter, die sich an tierseuchenrechtliche Bestimmungen gehalten haben und im Zuge der Sperrbezirksmaßnahmen gemaßregelt werden, sind ebenfalls nicht auszuschließen.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, müssen die Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln und Laufvögeln und das Veterinäramt tatkräftig zusammenarbeiten, um eine effektive Bekämpfung einer eventuell ausbrechenden Seuche zu ermöglichen. Dies fängt bereits mit der ordnungsgemäßen Meldung des Bestandes an.
Geflügelhalter können ihre Tierhaltung telefonisch unter Telefon 0 61 31 / 6 93 33 41 02, per Fax: 0 61 31 / 6 93 33 41 99, Brief oder per E-Mail unter Angabe von Halter, Adresse, Telefonnummer, Standort des Geflügels, Art und Anzahl der gehaltenen Tiere sowie der Nutzungsart, melden. Ein entsprechendes Meldeformular steht auch auf der Homepage des Kreises “www.mainz-bingen.de” als Download zur Verfügung. Die Meldung ist selbstverständlich kostenfrei.