Gebäudeenergieausweis

Pflicht für Gebäude die neu vermietet oder verkauft werden

Mit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1. Oktober 2007 muss ab Juli 2008 für bestimmte Gebäude ein Energieausweis bei Verkauf oder Neu-Vemietung vorgelegt werden. Das Umwelt- und Energieberatungszentrum des Landkreises Mainz-Bingen (UEBZ) bietet allen Interessierten eine kostenlose unabhängige und qualifizierte Energieberatung und klärt auch auf, wer welchen Gebäudeenergieausweis benötigt und wo man ihn bekommt.

“Gebäude die vor 1965 errichtet wurden, benötigen diesen Ausweis ab 1. Juli 2008. Alle anderen Gebäude ab 1. Januar 2009”, erläutert Matthias Unnath, Diplom-Ingenieur und Energieberater des UEBZ, “auch öffentliche Gebäude ab 1 000 Quadratmeter Nutzfläche müssen künftig einen Gebäudeenergieausweis vorweisen.” Bis 1. August 2008 kann jeder Besitzer unabhängig von Baualter und Anzahl der Wohneinheiten noch frei zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfspass wählen. Alle Ausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und gibt es auch keine anderen Gründe wie beispielsweise eine umfassende Modernisierung, muss kein Energieausweis ausgestellt werden. “Das betrifft wohl mehr als drei Viertel aller Gebäude, die so von vorneherein von der Pflicht einen Energieausweis zu erhalten, befreit sind”, schätzt Unnath.

Die im Ausweis angegebenen Kennwerte geben den jährlichen Energieverbrauch beziehungsweise -Bedarf pro Quadratmeter Nutzfläche an und sollen Rückschlüsse auf die zu erwartenden Nebenkosten für Heizung und Warmwasser geben. Der Teufel steckt aber im Detail: Zur Berechnung kann die Energiebezugsfläche aus dem Gebäudevolumen und nicht der tatsächlichen Wohnfläche ermittelt werden. “Die Anforderungen an den Wärmeschutz entsprechen außerdem nicht dem, was moderne Bautechnik heute leisten kann”, so Unnath.

Der Gesetzgeber arbeitet bereits an der Fortschreibung der EnEV. Hier sollen unter anderem um 30 Prozent höhere  Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz gefordert werden. Diesen Wert schreibt beispielsweise die bundeseigene Förderbank KfW schon heute bei finanziellen Förderungen von Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz eines Hauses vor.

Grundsätzlich empfiehlt der Mainz-Binger Fachmann Unnath, die Qualität der Software und auch die Qualifikation der Berater genau zu prüfen. “Die Deutsche Energieagentur warnt bereits vor unseriösen Angeboten, die im Internet aufgetaucht sind oder Ausweisen zu Dumping-Preisen und weist zudem darauf hin, dass der Gebäudeenergieausweis keine qualifizierte Energieberatung ersetzt.”

Weitere Informationen gibt es bei der Energieberatung des Umwelt- und Energieberatungszentrums  des Landkreises Mainz-Bingen (UEBZ) unter Telefon
0 61 32 / 787 – 21 72 oder per E-Mail. Persönliche Beratung immer montags in den Sprechzeiten von 10 bis12 in der Kreisverwaltung, Zimmer 326.

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