Frauen und Finanzen
Abschluss der diesjährigen Reihe: „Berliner Testament- Die Tücke liegt im Detail“
Den Abschluss der diesjährigen Reihe „Frauen und Finanzen“ bildet die Veranstaltung „Berliner Testament – Die Tücke liegt im Detail“ am 14. November um 20 Uhr in der VG-Verwaltung Heidesheim. In 85 Prozent aller deutschen Ehegattentestamente ist zu lesen: „Wir setzen und wechselseitig zum alleinigen Erben nach dem Tod des Erstversterbenden ein. Nach dem Tod des Letztversterbenden erben unsere Kinder.“ Die Rechtsanwältin Martina Schärfe informiert darüber, welche Tücken sich hinter dieser Regelung verbergen können und was man beim Berliner Testament unbedingt beachten sollte.Veranstalterinnen der Reihe sind die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Mainz-Bingen, der Städte Bingen und Ingelheim, der Gemeinde Budenheim sowie der Verbandsgemeinden Bodenheim, Gau-Algesheim, Guntersblum, Heidesheim, Nieder-Olm, Nierstein-Oppenheim, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen. Dank deren Engagement können die Veranstaltungen kostenlos angeboten werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Zu der Programmreihe „Frauen und Finanzen“ ist ein kostenloser Ratgeber unter dem Titel „Herz über Kopf“ erschienen. Darin werden die Themen Mietverträge, Versicherungen, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Vermögensbildung, Steuern, Schulden, Renten, Patiententestament und Erben behandelt. Der Ratgeber ist bei allen Veranstaltungen kostenlos erhältlich oder kann gegen Einsendung eines mit 1,44 Euro frankierten und adressierten DIN-A-5-Umschlags bei der Gleichstellungsstelle, Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim bestellt werden.