Anträge für Betriebsprämie 2008 bis 3. Dezember 2007 stellen
Austausch von nicht stilllegungsfähigen Flächen gegen stilllegungsfähige Flächen
Landwirtschaftliche Betriebsinhaber, die die Betriebsprämie für Ihre Acker- und Grünlandflächen beantragen, haben wie in den Vorjahren die Möglichkeit, die Übertragung der Stilllegungsfähigkeit von derzeit stilllegungsfähigen Flächen auf nicht stilllegungsfähige Flächen gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 795 / 2004 bei den Kreisverwaltungen zu beantragen. Die entsprechenden Anträge hält die Kreisverwaltung Mainz-Bingen Große Langgasse 29 55116 Mainz,Telefon 0 61 31 / 69 33 30 vor. Trotz der Tatsache, dass die Stilllegungsverpflichtung für 2008 ausgesetzt wurde, ist das Antragsverfahren für den Tausch der Stilllegungsfähigkeit nicht hinfällig geworden, da unter gewissen Umständen, etwa durch Umnutzung als Golf-, Park-, Bauplatz und so weiter, ein Tausch der Stilllegungsfähigkeit bereits für das Jahr 2008 ratsam erscheint, da diese Flächen in 2009 evtl. nicht mehr für einen Tausch herangezogen werden können. Ebenso kann derzeit keine Aussage über eine Notwenigkeit der Stilllegung ab der Saison 2008/2009 getroffen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der vorgenannte Antrag für die Betriebsprämie 2008 bis zum 3. Dezember 2007 zu stellen ist. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.