Veterinärabteilung

Für alle Schaf- und Ziegenhalter - Meldung von Schafen und Ziegen

Eine wirksame Bekämpfung der Blauzungenkrankheit stellt die Impfung dar. Um den Erfolg einer solchen Impfkampagne zu gewährleisten und für einen effektiven Einsatz der verwendeten finanziellen Mittel ist es deshalb notwendig, dass alle Tiere geimpft werden.


Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alle Schaf- und Ziegenhalter verpflichtet sind, ihre Tierbestände bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz, beim Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach und bei der Veterinärabteilung der zuständigen Kreisverwaltung zu melden. Dies gilt auch für Einzeltiere und Hobbyhaltungen. Gegenüber den verhältnismäßig geringen Mitgliedbeiträgen stehen im Ernstfall erhebliche Leistungen der Tierseuchenkasse bei der Tierkörperbeseitigung, Beihilfen, Entschädigungen und Impfmaßnahmen gegenüber. Das Nichtmelden eines Tierbestandes wird vor dem Hintergrund der Blauzungenkrankheit nicht als Kavaliersdelikt gesehen, sondern als Ordnungswidrigkeit und wird dementsprechend mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet.


Eine wichtige Neuerung stellt die zum 1. Januar in Betrieb genommene zentrale elektronische Datenbank für Schafe und Ziegen dar. Wer Schafe oder Ziegen in seinen Bestand übernimmt, muss dies über diese Datenbank oder direkt beim Landeskontrollverband anzeigen. Diese Meldungen können direkt unter
www.hi-tier.de, per Meldekarten oder telefonisch beim Landeskontrollverband (Tel.: 06 71 / 88 60 20) erfolgen.


Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes der Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter der
0 61 31 / 6 93 33 – 41 02 oder per E-Mail, abt41@mainz-bingen.de, gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Pressestelle

Tel.: 0 61 32 / 787-10 12

E-Mail an die Pressestelle