Tolle Tage

Jugendschutz gilt auch an Fastnacht

Die in diesem Jahre besonders kurze fünfte Jahreszeit in Rheinhessen ist schon voll im Gang und mit den herannahenden “tollen Tagen” mehren sich Sitzungen, Parties und Umzüge. Traditionell beschert das unserer Region den Fastnachtsausnahmezustand der von den Fastnachtsvereinen und vielen anderen Gruppen mitunter sehr kreativ gestaltet und ausgiebig gefeiert wird.


Aber auch wenn verschiedene Bürgermeister in dieser Zeit  die Geschicke ihrer Stadt in die Hand der Narren abgeben, so werden doch nicht alle Gesetze außer Kraft gesetzt. Insbesondere das Jugendschutzgesetz bleibt auch an Fastnacht bestehen, der Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen muss im Blick der Eltern und Veranstalter bleiben.


Eine grafisch gestaltete Übersicht des Gesetzes steht für alle Interessierten zum Herunterladen auf der Kreishomepage unter dem Schlagwort Jugendschutzgesetz bereit und kann auch in gedruckter Form auf Wunsch kostenlos zugesendet werden. Dies versteht sich auch als Service-Angebot beispielsweise für Veranstalter, Gaststätten, Discos, Verkaufsstellen, die ohnehin dazu verpflichtet sind, das Gesetz deutlich sichtbar und gut lesbar auszuhängen und die Einhaltung der Bestimmungen zu garantieren.


“Helau reimt sich zwar auf blau, aber das ist noch lange keine Einladung für das so genannte ‚Komasaufen’. Echte Narren können auch ohne Alkohol lustig sein und viel Spaß haben”, betont Werner Frank, Jugendschutzbeauftragter des Landkreises Mainz-Bingen.

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