Veranstaltungsreihe Frauen und Finanzen

Programm Frühjahr 2008

Auch in diesem Jahr bieten die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Mainz-Bingen wieder die Veranstaltungsreihe „Frauen und Finanzen“ an. Die Teilnahme ist kostenlos, eine vorherige Anmeldung zu den Terminen ist nicht notwendig.


Die Auftaktveranstaltung der Reihe findet am 28. Februar  um 20 Uhr in der Gensinger Grundschule, Schulstraße 4, unter dem Titel: „Unterhalt in Gefahr? Das neue Unterhaltsrecht“ statt. Hier werden die Änderungen im Unterhaltsrecht, das zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist, vorgestellt. Martina Schärfe, Mediatorin, Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht in Mainz, erläutert anhand von Beispielen aus der Praxis insbesondere die Themen Trennungsunterhalt, Betreuungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt und Rangverhältnisse im Kindesunterhalt. Die Veranstaltung wird am 24. April um 20 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Pariser Straße 110, wiederholt.


Astrid Clauss, Abteilungsleiterin Sozial- und Arbeitsmarktpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk West/Rheinland-Pfalz, informiert am 11. März um 20 Uhr, ebenfalls in der Gensinger Grundschule, über Rechte als Arbeitnehmerin. Dabei werden die Themen Urlaubsanspruch, Gehaltsanspruch, Anspruch auf Freistellung wegen Pflege eines kranken Kindes und die Arbeit im Betriebsrat erörtert.


Über „Minijobs – kleiner Verdienst, große Chance?“ können Interessierte am 23. April ab 20 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe in Bingerbrück, Koblenzer Straße 18, mit der Steuerberaterin Ulrike Neumann diskutieren. Hier geht es um Fragen wie Was bedeutet ein Minijob konkret? Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber? Wann darf die Verdienstgrenze von 400 Euro überschritten werden? Wie werden mehrere (geringfügige) Beschäftigungen zusammengerechnet? Gibt es bei Minijobs einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Wie sieht es mit Urlaubsanspruch aus?


Fachanwältin Martina Schärfe informiert am 12. Juni um 20 Uhr in der VG-Verwaltung Gau-Algesheim über das „Berliner Testament – Die Tücke liegt im Detail!“. In den meisten aller deutschen Ehegattentestamente ist zu lesen: „Wir setzen und wechselseitig zum alleinigen Erben nach dem Tod des Erstversterbenden ein. Nach dem Tod des Letztversterbenden erben unsere Kinder.“ Schärfe klärt auf, ob man mit einem solchen Testament tatsächlich verhindern kann, dass die Kinder nach dem Tod eines Elternteils ihren Anteil am Erbe verlangen können, ob ein solches Testament nach dem Tod des Partners noch verändert werden kann oder wie sich eine solche Regelung steuerlich auswirkt.


Zu der Programmreihe „Frauen und Finanzen“ ist ein kostenloser Ratgeber unter dem Titel „Herz über Kopf“ aufgelegt. Darin werden die Themen: Mietverträge, Versicherungen, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Vermögensbildung, Steuern, Schulden, Renten, Patiententestament und Erben  behandelt.  Der Ratgeber  ist bei allen Veranstaltungen kostenlos erhältlich oder kann gegen Einsendung eines mit 1,44 Euro frankierten DIN-A-5-Umschlags bei der Gleichstellungsstelle, Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11,  55218 Ingelheim bestellt werden.
Informationen zu der Veranstaltungsreihe gibt es ebenfalls

bei der Gleichstellungsstelle der Kreisverwaltung unter Telefon 0 61 32 /787 – 10 40 oder per E-Mail: glst@mainz-bingen.de.

Ansprechpartner:

Pressestelle

Tel.: 0 61 32 / 787-10 12

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