Elektronische Versicherungsbestätigung bei KfZ-Zulassung
Pilotprojekt startet ab 15. März 2008 in Mainz-Bingen
Zum 1. März 2008 führt die Versicherungswirtschaft die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ein. Wie andere Behörden auch startet der Landkreis Mainz-Bingen in diesem Zusammenhang im März ein Pilotprojekt in den Zulassungsstellen in Bingen und Oppenheim. Ziel ist die Simulation des Austauschs der elektronischen Zulassungsdaten zwischen Versicherern und Zulassungsbehörde. Die technischen Voraussetzungen hierzu werden der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom Landesbetrieb Daten und Information (LDI), dem Kraftfahrtbundesamt und dem Gesamtverband der Versicherer (GdV) ab dem 15. März 2008 zur Verfügung gestellt. Während der Pilotphase ändert sich das Zulassungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger nicht. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Versicherungsdaten elektronisch von den Mitarbeitern abgerufen werden können, aber nach wie vor manuell in das Programm eingegeben werden. Dieser Schritt entfällt erst wenn das neue eVB-Verfahren im Echtbetrieb läuft.
Wer ein Fahrzeug zulassen will, benötigt dazu von seiner Versicherung einen Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diesen Versicherungsnachweis gibt es bislang ausschließlich in Papierform. Dies ändert sich nun ab dem 1. März 2008 mit der deutschlandweiten Einführung der eVB. Als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung dient dann eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination, die so genannte eVB-Nummer. In einem vollständig elektronischen Vorgang können die notwendigen Daten für die An- oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges zwischen den Versicherungsunternehmen und den Zulassungsbehörden papierlos ausgetauscht werden.
In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2008 ist auch nach dem 1. März 2008 jedoch die elektronische Versicherungsbestätigung weiterhin in Papierform vorzulegen. Hier ist zu beachten, dass die alten Versicherungsbestätigungskarten bis zum 31. März 2008 aufgebraucht werden können, wenn die jeweilige Versicherung hierauf die 7-stellige eVB-Nummer vermerkt hat. Ab dem 1. April 2008 ist dann grundsätzlich die eVB nach dem neuen Muster vorzulegen, da dann die alten Versicherungskarten ohne Ausnahme Ihre Gültigkeit verlieren. Stimmen die von der Versicherung übermittelten Daten nicht mit den Fahrzeug- und oder Halterdaten überein, ist die Zulassungsbehörde verpflichtet, die Zulassung zu verweigern und den Antragsteller zur Klärung an die Versicherung zu verweisen.