Agrar-Betriebsprämie 2008
Zahlungsansprüche für Dauerkulturflächen noch bis 15. Mai 2008 beantragen
Wie die zuständige Kreisbeigeordnete Frau Rosemarie Müller mitteilt, können Bewirtschafter von Dauerkulturflächen bis spätestens 15. Mai 2008 Anträge auf Zuteilung neuer Zahlungsansprüche (ZA) für diese Flächen stellen.
Antragsberechtigt sind alle Betriebsinhaber, die am 15. Mai vorigen Jahres mindestens 0,3 Hektar Fläche unter anderem folgender Kulturen bewirtschaftet haben und diese Flächen auch 2008 noch mit landwirtschaftlichen Kulturen bewirtschaften: Kern- und Steinobst, Tafeltrauben (keine Keltertrauben), Schalenfrüchte, Reb- und Baumschulen, Rebschnittgärten für Unterlagsreben, Obst- und Ziergehölze, Forstpflanzen (keine Waldflächen).
Weiterhin weist Müller darauf hin, dass die Betriebe, die 2008 noch keine Antragsunterlagen zur Agrarförderung erhalten haben, die Angaben im Flächennachweis Agrarförderung als Nachweis zu anderen Zwecken (einzelbetriebliche Fördermaßnahmen, Berufsgenossenschaft, Bauernverband, Luftbilder) benötigen, sich umgehend mit der Kreisverwaltung in Verbindung setzen sollten, damit die Antragsunterlagen noch zugesandt werden können.
Nähere Informationen erteilen die Mitarbeiter der Abteilung Landwirtschaft und Weinbau unter Tel: 0 61 31 / 6 93 33 0