Frauen und Finanzen
Minijobs und Unterhaltsrecht
Über „Minijobs – kleiner Verdienst, große Chance?“ können Interessierte am 23. April ab 20 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe in Bingerbrück, Koblenzer Straße 18, in der Veranstaltungsreihe „Frauen und Finanzen“ mit der Steuerberaterin Ulrike Neumann diskutieren. Hier geht es um Fragen wie: Was bedeutet ein Minijob konkret? Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber? Wann darf die Verdienstgrenze von 400 Euro überschritten werden? Wie werden mehrere (geringfügige) Beschäftigungen zusammengerechnet? Gibt es bei Minijobs einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Wie sieht es mit Urlaubsanspruch aus?
Über das neue Unterhaltsrecht informiert Martina Schärfe, Mediatorin, Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht in Mainz, am Donnerstag, 24. April 2008 um 20 Uhr in der Nieder-Olmer Verbandsgemeindeverwaltung, Pariser Straße 110. Schärfe erläutert anhand von Beispielen aus der Praxis insbesondere folgende Themen: Trennungsunterhalt, Betreuungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt und Rangverhältnisse im Kindesunterhalt.
Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Veranstalterinnen sind die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Mainz-Bingen.
Zu der Programmreihe „Frauen und Finanzen“ ist ein kostenloser Ratgeber unter dem Titel „Herz über Kopf“ aufgelegt. Darin werden die Themen: Mietverträge, Versicherungen, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Vermögensbildung, Steuern, Schulden, Renten, Patiententestament und Erben behandelt. Der Ratgeber ist bei allen Veranstaltungen kostenlos erhältlich oder kann gegen Einsendung eines mit 1,44 Euro frankierten DIN-A-5-Umschlags bei der Gleichstellungsstelle, Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim bestellt werden. Informationen zu der Veranstaltungsreihe gibt es ebenfalls bei der Gleichstellungsstelle der Kreisverwaltung unter
Telefon 0 61 32 / 787 – 10 40 oder per E-Mail: glst@mainz-bingen.de.