Veterinär- und Gesundheitsamt

Impfpflicht für Geflügel gegen Newcastle-Krankheit

Nach Ausbruch der Newcastle-Krankheit in Bayern erinnert die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft, alle betroffenen Geflügelhalter im Landkreis an ihre Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit (ND). Diese Impfpflicht besteht seit dem 31. Dezember 1994 und gilt für alle Hühner und Truthühner sowie für alle mit diesen Tieren zusammen gehaltenen Geflügeltiere. Eine Verletzung der Impfpflicht, sowie der Pflicht zur Wiederholungsimpfung in Abständen von drei Monaten, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden bis zu einer Höhe von 25 000 Euro Die Abgabe des Impfstoffes erfolgt durch den im jeweiligen Geflügelbestand tätigen praktischen Tierarzt, die Verabreichung des Impfstoffes übernimmt der Geflügelhalter selbst. Das Merkblatt zur Durchführung der Impfung können Sie hier runterladen. Das Merkblatt kann auch telefonisch unter  0 61 31 / 69 33 3 – 41 02 oder per E-Mail, abt41@mainz-bingen.de, angefordert werden.

Ansprechpartner:

Pressestelle

Tel.: 0 61 32 / 787-10 12

E-Mail an die Pressestelle